Besteht ein Recht auf Schadenersatz wenn eine Gemeinde nach Kauf einer Immobilie plötzlich ein Vorkaufsrecht ausübt?

3 Antworten

Für die Notarkosten kommt der Vorkaufsrechtausüber auf.

Bei den Maklerkosten darf man nichts falsches unterschreiben. Das ist also (im Notarvertrag) regelbar.

Mit der Bank muss man reden, was dann passiert. Eine Auflassung kann ja auch sonst mal Jahre dauern oder nicht zustande kommen.

Ich denke, wenn man hundert mal ein Haus gekauft hat, ist das alles kein Problem. Beim ersten Mal macht man logischerweise Fehler, hat entweder Glück oder bleibt auf Kosten sitzen.

Was heisst hier plötzlich? Wurde die Gemeinde über den Verkauf seitens des Verkäufers informiert? Hat die Gemeinde innerhalb der Frist Stellung dazu genommen?

Ist eine fiktive Frage, wenn die Gemeinde nach Information über den Verkauf das Vorkaufsrecht ausübt. Gebühren sind ja dann oft schon angefallen für den vermeintlichen Käufer wie Notar und Maklerkosten.

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@Gnadenlutscher

Da würde ich mich aber doch an den Verkäufer halten, denn der wäre in der Pflicht gewesen, das erst mit der Gemeinde abzuklären.

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