Besteht ein Recht auf Schadenersatz wenn eine Gemeinde nach Kauf einer Immobilie plötzlich ein Vorkaufsrecht ausübt?

3 Antworten

Für die Notarkosten kommt der Vorkaufsrechtausüber auf.

Bei den Maklerkosten darf man nichts falsches unterschreiben. Das ist also (im Notarvertrag) regelbar.

Mit der Bank muss man reden, was dann passiert. Eine Auflassung kann ja auch sonst mal Jahre dauern oder nicht zustande kommen.

Ich denke, wenn man hundert mal ein Haus gekauft hat, ist das alles kein Problem. Beim ersten Mal macht man logischerweise Fehler, hat entweder Glück oder bleibt auf Kosten sitzen.

Was heisst hier plötzlich? Wurde die Gemeinde über den Verkauf seitens des Verkäufers informiert? Hat die Gemeinde innerhalb der Frist Stellung dazu genommen?