Verzugsschaden bei verspätetem Geldeingang bei Immobilienkauf

3 Antworten

Sieh in den Kaufvertrag, wenn dort enthalten ist, dass ein Verzugsschaden über die Verzugszinsen hinaus zu zahlen ist, dann muss gezahlt werden.

Wenn da nichts drin steht, ist es mit den Verzugszinsen erledigt.

Sollte das mit den zusätzlichen, nachgewiesenen Kosten enthalten sein, könnte es sein, dass Du darauf hängen bleibst. Denn ich vermute, dass solche zusätzlichen Verzugsschäden im Vertrag mit der Bank ausgeschlossen sind.

Ich bin bei Banken zwar auch nur "user", aber -

Bei der Ablösung eines Kredits geht der Kredit zum Termin in einen Kredit zum variablen Zins über. Der liegt (zumindest in einem kürzlich von der Sparkasse angebotenen Fall) bei knapp 3% und damit weit unter den 4,2..%.

Meiner Meinung nach versucht die alte Bank hier nochmal Kasse zu machen.

Peter:

Es ist wohl davon auszugehen, dass der finanzierenden Bank auch der notarielle Kaufvertrag als wesentliche Beleihungsunterlage vorliegt.Der Bank dürfte somit der genaue Kaufpreis-Fälligkeits-Termin bekannt sein.

Es ist im Grundstückskaufverträgen allgemein üblich, die Bestimmung über die Verzugszinsen wie folgt zu erweitern:

„Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen ist hierdurch  n i c h t ausgeschlossen.“

Vermutlich hast du alle zur Darlehensauszahlung erforderlichen Bedingungen rechtzeitig (mindestens sieben Werktage vor dem Fälligkeitstermin) erfüllt und wahrscheinlich hast du die Bank auch auf den anstehenden Fälligkeitstermin aufmerksam gemacht.

Du konntest also mit Recht davon ausgehen, dass pünktlich gezahlt wird.Folglich hat die Bank für die Folgen des Verzugs auszukommen.