Grundschuld unterschrieben kredit abgelehnt?

2 Antworten

Kreditgewährung und Kreditsicherung sind 2 unterschiedliche Sachen.

Die Bank hat durchaus das Recht, einen bereits zugesagten Kredit rückgängig zu machen, wenn Umstände eintreten, welche die ordnungsgemässe Kreditrückzahlung durch Dich nicht mehr gewährleisten. Ursache ist i.d.R. eine Verschlechterung der Bonität durch aufgetretene Negativmerkmale oder aber wenn eigene Bonitätsangaben falsch sind (z.B. niedrigeres Einkommen oder höhere Verpflichtungen als angegeben).

Die Grundschuld ist die Sicherung des beantragten Kredites. Hier muss der Notar sofort die Information erhalten, dass der Kredit nicht zustande kommt und deshalb die Grundschuldbestellung hinfällig ist.

Dann kommt es darauf an, wie weit die Angelegenheit bereits fortgeschritten ist.

Hat der Notar die Grundschuldbestellung

  • noch nicht weitergegeben, dann lass Dir die Urkunde geben.
  • bereits an das Grundbuchamt weitergegeben und sie ist noch nicht eingetragen, dann muss er einen Antrag auf Rücknahme stellen.

Ist die Grundschuld bereits eingetragen, dann muss Dir die Bank eine Löschungsbewilligung geben und Du reichst diese an das Grundbuchamt weiter

Abschliessend:

Lass dir von der Bank die genauen Gründe für die Rücknahme der Kreditzusage nennen. Da die Angelegenheit mit der Gruudschuld Notarkosten produziert ist anschliessend zu prüfen, ob die Bank Schadenersatz zu zahlen hat. Aber das ist von den Gründen abhängig und ggfs. in einer neuen Frage zu beantworten.

Warum sollte das nicht gehen?

Du hast einen Kreditvertrag abgeschlossen, eine Bedingung war die Bestellung einer Grundschuld.

Nach Bestellung der Grundschuld ist ein Umstand eingetreten, der eine Ablehnung des Kredites rechtfertigt (Rücklastschrift).

Also hat die Bank das gemacht, was sie nach dem Kreditvertrag darf, nämlich die Kreditauszahlung verweigert.

Für Deine Grundschuld bekommst Du die Löschungsbewilligung von denen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung