Autoschaden mit bekannter Täter?
Hallo,
jemand hat das Auto aus Wut total zerkratzt. Hat er die Schäden bezahlt und jetzt ist festgestellt, dass die Versicherung wegen Vollkasko auch Geld gegeben. In diesem Fall wer kriegt das Geld zurück? Die Versicherung oder der Täter?
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Was ist daran so schwer? Gibst Du dem Täter das Geld, wird die Vollkasko dies als Schadensfall behandeln und Dich möglicherweise zurückstufen. Zahlst Du das Geld Deiner Versicherung, dann kommt eine mögliche Rückstufung nicht infrage und Du erhälst in jedem Fall Deinen Schadensfreiheitsrabatt.
Da wird ja sicherlich ein Grund genannt. Es wäre hilfreich, wenn du den mitteilst. Ansonsten bin ich adhoc der gleichen Meinung wie Snoopy155
Er meinte er hat kein Geld und lebt aus Harz4 und hat Prozeskostenhilfe beantrag. Das Geld hat seine Mama bezahlt, deswegen er will es zurück haben. Aber Schaden zu verursachen und keine Verantwortung übernehmen, kann er..
Wenn er den Schaden verursacht hat, war er aber nunmal zur Zahlung verpflichtet. Die PKH wird aus dem Grund abgelehnt. Er müsste dich auf Rückzahlung verklagen. So wie du den Sachverhalt schilderst, wird er damit aber scheitern.
Zahl der Versicherung ihr Geld zurück und gut ist.
Den Schaden hat primär der Täter zu ersetzten, die VS spring nur hilfsweise ein. Wenn der Täter den Schaden begleicht, sind der VS die geleisteten Zahlungen unverzüglich zu erstatten, jedenfalls in der Höhe in der der Täter an den VSN geleistet hat.
Sorry, was für eine sinnbefreite Frage!
Der Täter bekommt das Geld ganz bestimmt nicht zurück.
Schließlich hat dieser den Schaden angerichtet.
Selbstverständlich bekommt die Versicherung, wenn der nachgewiesene Täter den Schaden bereits bezahlt hat, dann die bereits geleistete Schadenssumme zurück!
Alles andere macht ja auch keinen Sinn, ansonsten wird das Opfer ja zurückgestuft und die Versicherung wird teurer!
Das Problem scheint zu sein, das der Autobesitzer zweimal kassiert hat.
Natürlich darf er die Versicherung nicht belasten, wenn er vom Täter Schadenersatz erhalten hat.
Er kann die Situation bereinigen, wenn er der Versicherung das Geld zurück gibt und dazu schreibt, dass er den Schadenerstaz doch noch vom Täter bekommen hat udn die Meldung andie Versicherung nur vorsorglich gewesen war.
Den Brief vom Anwalt schickst du samt dem Geld ( überweisen ) an deine VS , die regelt das . Damit hast du dann nicht`s mehr zu tun .
Nur der Täter hat mit seinem Anwalt geschrieben, dass er sein Geld zurück will. Bin Ahnungslos, deswegen frage ich..