Kratzer im Lack am Arbeitsplatz / Vandalismus - wer zahlt!?

1 Antwort

Dein Denkansatz ist gar nicht so abwegig. Der Arbeitgeber muss schon zu verhindern versuchen, dass auf seinem Firmengelände Schädigungen eintreten. Er gerät ansonsten in der Tat selbst in die Haftung. Das geht in Richtung einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und bei einem Arbeitgeber in die Verletzungb seiner Schutzverpflichtung gegenüber seinen Arbeitnehmern.