KFZ-Versicherung lehnt Schadensregulierung ab(Diebstahl)
Guten Tag,
über die Nacht(zwischen 22-6Uhr) wurde in mein Auto eingebrochen Beifahrer Scheibe wurde eingeschlagen und die Brieftasche wurde entwendet die in der Fahrertür lag und wirklich kaum zusehen war(Verkleidung Schwarz Brieftasche Schwarz ca 1cm von der Brieftasche ragte raus)
KFZ-Versicherung hat ganze 16€ für das Fenster bezahlt da 150€ Selbstbeteiligung, nun ist mir am Tag darauf aufgefallen das die Tür Innenseite Zerkratzt ist und der Fahrer Sitz Löcher abbekommen hat.
Hab der Versicherung dies direkt gemeldet, 2Tage später kam dann auch schon ein Gutachter von denen vorbei und alle durch den Einbruch entstandenen Schäden hat er aufgenommen.
Heute bekam ich dann einen Brief von der Versicherung wo drin stand dass die den Schaden nicht übernehmen da die Brieftasche im Auto lag und zum Diebstahl verleitet hat. Die Brieftasche war kaum zu erkennen im Dunkeln erst gar nicht dazu hat es über die Nacht sogar gefroren das die Scheiben vereist waren!
Jetzt stellt sich die Frage ob die Versicherung den Schaden echt nicht übernehmen muss?(Es geht mir ja nur um den Schaden am Auto) Das ist sehr ärgerlich hab meinen Hyundai i10 gerade erst einmal 6Monate und habe extra VK Versicherung abgeschlossen.
Bitte klären Sie mich auf, ob es eine Möglichkeit gibt, die Ablehnung der Versicherung anzufechten. Vielen Dank!
5 Antworten
Was die Versicherung Dir vorwirft, ist, dass Du grob fahrlässig den Versicherungsfall herbei geführt hast. Dadurch, dass Du eine Brieftasche im Auto gelassen hast, hat die Versicherung eine Steilvorlage bekommen. M.E.dürfte es für die Versicherung aber schwer werden, damit durchzukommen. Schreib denen den gesamten Sachverhalt und fordere sie mit Fristsetzung zur Regulierung auf. Wenn sie das nicht macht, bleibt Dir der Klageweg.
Zum Diebstahl: Werden lose im Auto befindliche Gegenstände gestohlen, ist der Sachverhalt kompliziert.
Der reine Fahrzeugteile-Schutz der Kaskoversicherung greift in diesem Falle nicht. Lassen Autofahrer beispielsweise eine teure Sonnenbrille, das mobile Navigationsgerät, das Notebook oder wie in Deinem Fall die Brieftasche im Wagen liegen, verweigert die Kasko in der Regel die Schadensregulierung.
Zum Vandalismus:
Der Schutz der Vollkaskoversicherung schließt Schäden durch Vandalismus mit ein. Geregelt ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz in A.2.3.3 AKB 2008:
Das bedeutet für Dich, dass Du die Selbstbeteiligung der Vollkasko zu tragen hast.
Tatsächlich ist die Kaskoversicherung nach der Schadensmeldung von Leistung frei :-(
G imager761
Welche Schäden hat denn der Gutachter der Versicherung noch aufgenommen? Fakt ist natürlich das die im Fhzg. liegende Brieftasche eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Wie gut oder schlecht die Brieftasche von aussen zu erblicken war ist zunächst Deine Interpretation. Es soll Diebe geben die leuchten den Innenraum vor einem Einbruch mit einer Taschenlampe aus, ich denke der Täter wusste was da auf ihn wartet.
Schon mal vielen dank für die Antworten.
Aber warum grob fahrlässig? Die Geldbörse war ja nicht auf anhieb ersichtlich, was der Polizist auch bestätigt hatte.
Bringt das den was wenn ich das über die Vollkaskoversicherung laufe lassen? Werden dann die Schäden übernommen glaube nämlich das derzeit alles über die TK läuft!
Grüße
Wie schon gesagt, die Vollkasko übernimmt den Schaden und Du zahlst die Selbstbeteiligung.