Arbeitgeber meldet mich in Psychotherapie von der Krankenkasse ab und meldet mich danach wieder an, obwohl wir nie wieder gesprochen haben?
Hallo erstmal, ich war in einem Ausbildungsverhältnis vom 01.08.2021 - 01.08.2022.
Anfang Juli 2022 hat sich die Gesundheit meiner Mutter enorm verschlechtert und da ich ihr einziger Sohn bin und mein Vater bereits Tod ist, haben mein ehemaliger AG und ich mich darauf mündlich geeinigt, dass ich mich erstmal um meine Mutter kümmere. Diese ist dann Ende September verstorben und ich bin in ein Tief verfallen mit Depression und Suizidversuchen. War dann in Psychotherapie und hab meine Ausbildung total schleifen lassen, weil mir alles egal war. Meine Betreuerin kam dann später zu mir und meinte, dass mein AG mich von der Krankenkasse abgemeldet hat. Ich habe daraufhin Sie gebeten meinen Arbeitslosengeldantrag für mich zu bearbeiten und einzureichen, da ich dachte, dass ich Arbeitslos bin. Dieser liegt nun schon ca. 8 Monate auf Schleife, weil die Arbeitsagentur 4 verschieden Daten hat, ab wann ich nicht mehr arbeite und meine Beiträge nicht berechnen kann. Auf den Arbeitsbescheinigungen, die die Agentur erhalten hat stehen auch verschiedene Daten, womit die Agentur für Arbeit nicht anfangen kann.
Sie haben mich anscheinend zum 01.09.2022 abgemeldet und mich am 01.01.2023 wieder angemeldet und heute kam die Kündigung zu Ende September an.
Habe es heute der Agentur für Arbeit gemeldet und diese sind nun wieder verwirrt.
Ich habe seit dem 01.09.2022 bis jetzt selber meine Beträge bezahlt. Die netten Menschen von der TKK meinten, dass ich mir einen Anwalt suchen soll, da normalerweise mein ehemaliger AG die Beiträge bezahlen hätte müssen, da wir nichts untereinander abgesprochen haben.
Ich möchte ungern Gerichtlich vorgehen und meinen alten Chef auch ungern wieder sehen. Ich kann verstehen warum er mich abgemeldet hat ( ich bin in Therapie ohne ihm was zu sagen - ich weiß, dass das meine Schuld ist, nun bin ich aber verwirrt warum er mich wieder danach wieder angemeldet hat. Meine Beiträge hab ich dann trotzdem weiterhin selbst bezahlt, weil ich davon ja nichts wusste.
Ich weiß das ist ein langer Post, aber ich bin am Ende meines Wissen im Moment. Soll ich wirklich Anwaltlich vorgehen?
2 Antworten
Eine Kündigung bedarf der Schriftform, die Kündigung ist zu Ende September erfolgt, daher hat dein AG bis dahin auch deine Kk zu bezahlen.
Ergo auch von mir, ab zum Anwalt. Zusätzlich der Kk die Sache melden und deine zuviel bezahlten Beiträge zurückfordern.
Eine Vertragsänderung kann nicht einseitig geschehen und muss schriftlich erfolgen und eine vorübergehende unbezahlte Freistellung währe eine Vertragsänderung.
Wenn es dazu also keine schriftliches von euch beiden unterschriebenes Schriftstück gibt, dann ist das hinfällig.
Warst du denn in diesem Zeitraum Krankgeschrieben?
Schriftlich hab ich nichts, mein Chef hatte mich auf meine schlechte Leistung in der letzten Zeit hingewiesen. Dann hab ich ihm das mit meiner Mutter erzählt und er meinte, dass ich lieber nach Hause sollte. Ich war dann 1 1/2 Monate vom Arzt wegen Psychischen Problemen krankgeschrieben und nach dem Tod meiner Mutter für weitere 6 Wochen Psychotherapie. In der letzten Woche kam dann die Meldung von der KK, dass der Betrieb mich von der KK abgemeldet hat. Ich hatte das leider als Kündigung gesehen.
Gehe zum Anwalt, PUNKT!
Sollte es eine gesetzl. Betreuung geben, sollen die sich darum kümmern!
Hey danke für die Antwort. Habe eben meiner Betreuerin gesagt, dass sie dort doch mal bitte anrufen soll und das klären soll. Der Betrieb hat mich am 01.01.2023 angemeldet und am 31.01.2023 wieder abgemeldet. Die Kündigung kam jetzt jedoch zum September. Sie meinten, dass es als eine Unterbrechung/Pause gilt und deshalb kein Grund zur Rückerstattung der Beiträge gibt, da ich dort ja nicht beschäftigt war. Wäre es nicht hinterlistig, wenn ich die Beiträge vom Betrieb per Anwalt fordern würde, weil ich ja eigentlich nicht mehr dort gearbeitet habe?
Hey danke für die Antwort. Ich kopiere einfach mal meine Antwort an Alarm67 dir auch hier rein. Der Betrieb hat mich am 01.01.2023 angemeldet und am 31.01.2023 wieder abgemeldet. Die Kündigung kam jetzt jedoch zum September. Sie meinten, dass es als eine Unterbrechung/Pause gilt und deshalb kein Grund zur Rückerstattung der Beiträge gibt, da ich dort ja nicht beschäftigt war. Wäre es nicht hinterlistig, wenn ich die Beiträge vom Betrieb per Anwalt fordern würde, weil ich ja eigentlich nicht mehr dort gearbeitet habe?
Zur KK Geschichte, die haben die Info, dass es eine Unterbrechung/Pause war und die Dame war sich selber nicht sicher, wer jetzt die Beiträge eigentlich zahlen müsste.