Arbeitsbescheinigung geändert
Ich muss euch nochmal eine Frage stellen und hoffentlich könnt Ihr die Beantworten. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich am 01.12. zum 15.12.2010 gekündigt. Die Arbeitsbescheinigung kam erst am 07.01.2011 sodass mein ALG nicht berechnet werden konnte.Dann auch noch falsch mit dem Kreuz bei Vertragswidrieges Verhalten. Ich habe beim Arbeitgeber angerufen und darum gebeten, dass dies schnell geändert wird.Die Änderung kam dann auch per Mail. Allerdings mit einem fetten Kugelschreiber und mit Tip Ex das falsche Kreuz beseitigt. Ich habe nochmals angerufen und um erneute Korrektur gebeten, daraufin bekam ich die Antwort, dass das denn aber nochmal 2 Wochen dauert. Nun hatte ich am 11.01. den Termin beim Amt und habe eine Kopie abgegeben, wo man das Tip Ex nicht sehen konnte, und das Kreuz mit einem feinen Stift nochmals richtig nachgezeichnet, sodass es jetzt echt aussah. Nun habe ich gelesen, dass das Urkundenfälschung ist und strafbar. Was mache ich, wenn das rauskommt?Schickt der Arbeitgeber nochmal eine AB an die Agentur? Ich hab auch noch den Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Bitte helft mir ich hab Angst. Hab das auch nur gemacht, damit ich endlich mein Geld bekomme, sonst hätte ich bis Ende Januar noch nichts gehabt. Wer kann mir helfen, wie soll ich mich Verhalten.
1 Antwort
Schwierige Situation, die AB selbst zu ändern ist natürlich Urkundenfälschung und nicht ok, auch wenn die Begründung hierfür nachvollziehbar erscheint. Das der AG nochmal eine korrigierte AB an die Arge sendet damit muss man rechnen, Du selbst hast sie ja angefordert. Auch wenn sich am Inhalt der AB nichts ändert macht es die eigenmächtige Änderung nicht besser. Auch wenn es schwerfällt, rate ich dazu die Flucht nach vorn anzutreten und bei der Arge alle Fakten offen und ehrlich auf den Tisch zu legen.