Darf Arbeitsamt Abfindung blockieren?

1 Antwort

In der Regel setzt das eine Kündigung voraus, wenn es im Nachgang zum Gütetermin kam. Also dürfte dich die Agentur nicht sperren. Hier kommt es allerdings darauf an, wie der Vergleich aussieht. Bleibt es beim Kündigungsdatum? Dann stünde dir ALG1 zu, du hast aber ALG2 bezogen, was eigentlich nicht sein kann. Die Abfindung fällt auch unter das Zuflussprinzip. Bekommst du sie, wenn du noch im Bezug bist, kann sie eventuell angerechnet werden. Bekommst du sie, nachdem du aus dem Bezug aufgrund einer Beschäftigung gefallen bist, dann kann man sie nicht verrechnen.

Ich habe kein ALG II bezogen. Meine Frau verdient zu viel. Natürlich gab es vorher eine Kündigung, welche auch weiterhin Bestand hat. Die Auszahlung der Abfindung sollte letzte Woche stattfinden, wurde aber aufgrund des fehlenden Protokolls zur Prüfung durch die Arbeistagentur abgelehnt. Leistungen habe ich nur für eine Woche im März erhalten.(wegen der Sperrfrist) Ich beziehe seit 01.04.2021 keinerlei Leistungen der Agentur mehr.

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@Cologne88310

Verstehe ich nicht. Wenn du gekündigt wurdest, und noch im ALG1 Bezug warst, warum man dir dann nicht ALG1 ausgezahlt hat. Spielt doch erst einmal keine Rolle, ob Abfindung oder nicht. Eine Kündigung des AG ist nicht eigenverschuldet und darf nicht subventioniert werden. Wofür also die Sperrfrist?

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