Als Selbstständiger im Franchise von staatlicher Rente befreien lassen?
Meine Frage ist nicht, ob das sinnvoll ist, sondern, ob es überhaupt möglich ist - zumindest dauerhaft. Hintergrund ist, dass ich zeitnah im Franchise eine Selbstständigkeit als Einzelunternehmer beginne. Ich weiß, dass eine Befreiung für die ersten drei Jahre auf Antrag möglich ist, musste aber heute erfahren, dass danach die Beiträge für die Rentenversicherung wohl wieder fällig werden. Das macht für mich (Alter 37) überhaupt keinen Sinn; ich lege lieber privat an, will dies hier aber auch ungern diskutieren. da gibt es diverse Meinungen, auf die ja auch jeder ein Recht hat.
Ausnahme wäre, ich könnte nach drei Jahren jemanden fest anstellen (wenigstens auf 520-Euro-Basis), so wurde mir gesagt. Das wird sich dann zeigen müssen und hängt noch an anderen Faktoren, aber fragen darf man ja ;)...
Danke Euch sehr für Eure Antworten :) !
EDIT: Das hier habe ich zwischenzeitlich gefunden. Sieht schlecht aus: Systeme aufgepasst: Rentenversicherung für Franchisenehmer! | igenda FRANCHISE VERBUNDGRUPPEN
3 Antworten
Wenn der Franchisenehmer rentenversicherungstechnisch als sog. Selbständiger mit einem Auftraggeber gilt (Auftraggeber = der Franchisegeber), wäre er rentenversicherungspflichtig.
Das mit der Befreiung hast du ja bereits festgestellt. Die ist für maximal 3 Jahre möglich, danach ist diese abhängig davon ob
- Die Tätigkeit weiterhin auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erbracht wird (5/6-Regelung)
- Du mind. einen versicherungspflichtigen (!) Arbeitnehmer beschäftigst. Ein Minijobber bewahrt dich vor der RV-Pflicht nicht, dazu müsstest du mehrere einstellen.
Selbstständige | Selbstständige | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Sicher, dass Du als 'Selbständiger im Franchise' versicherungspflichtig bist?
Wohl am Ehesten noch "mit Auftraggeber" oder "Weitere". Ist etwas Schwammig. Ich fürchte allerding auch, ich kann gar nix machen, außer tatsächlich mittelfristig jemanden einzustellen. Habe das hier gefunden: Systeme aufgepasst: Rentenversicherung für Franchisenehmer! | igenda FRANCHISE VERBUNDGRUPPEN
Die Frage nach einer Rentenversicherungspflicht bei Selbständigen ist oft tricky und leider legen das Gerichte und Behörden sehr unterschiedlich aus. Es besteht die Möglichkeit, das im Vorhinein von der gesetzlichen Rentenversicherung offiziell prüfen zu lassen. Wenn diese dann zum Entschluss kommt, dass Du nicht pflichtig bist, ist das meines Wissens nach auch dauerhaft verbindlich für Dich.
Alternativ wäre eine weitere Möglichkeit, dass Du Dir noch ein zweites Standbein aufbaust. Manche Franchise-Tätigkeiten lassen sich ja sehr gut mit weiteren Tätigkeiten kombinieren, so dass der Umstand mit einem Hauptauftraggeber nicht mehr besteht und somit auch die Rentenversicherungspflicht hinfällig ist.
Hierfür muss ein bestimmter Anteil Deiner erzielten Einnahmen aus der zweiten Tätigkeit erzielt werden.
Zumindest denkt das der Franchisegeber. Den will ich hier jetzt nicht nennen, aber der Name wäre Dir vermutlich bekannt.