Als Selbstständiger im Franchise von staatlicher Rente befreien lassen?


25.04.2023, 18:40

EDIT: Das hier habe ich zwischenzeitlich gefunden. Sieht schlecht aus: Systeme aufgepasst: Rentenversicherung für Franchisenehmer! | igenda FRANCHISE VERBUNDGRUPPEN

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Franchisenehmer rentenversicherungstechnisch als sog. Selbständiger mit einem Auftraggeber gilt (Auftraggeber = der Franchisegeber), wäre er rentenversicherungspflichtig.

Das mit der Befreiung hast du ja bereits festgestellt. Die ist für maximal 3 Jahre möglich, danach ist diese abhängig davon ob

  1. Die Tätigkeit weiterhin auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erbracht wird (5/6-Regelung)
  2. Du mind. einen versicherungspflichtigen (!) Arbeitnehmer beschäftigst. Ein Minijobber bewahrt dich vor der RV-Pflicht nicht, dazu müsstest du mehrere einstellen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbstständige | Selbstständige | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Sicher, dass Du als 'Selbständiger im Franchise' versicherungspflichtig bist?

Shizuku86 
Fragesteller
 25.04.2023, 18:14

Zumindest denkt das der Franchisegeber. Den will ich hier jetzt nicht nennen, aber der Name wäre Dir vermutlich bekannt.

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Eifelia  25.04.2023, 18:15
@Shizuku86

In welche der im Link genannten Gruppen fällst Du denn?

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Die Frage nach einer Rentenversicherungspflicht bei Selbständigen ist oft tricky und leider legen das Gerichte und Behörden sehr unterschiedlich aus. Es besteht die Möglichkeit, das im Vorhinein von der gesetzlichen Rentenversicherung offiziell prüfen zu lassen. Wenn diese dann zum Entschluss kommt, dass Du nicht pflichtig bist, ist das meines Wissens nach auch dauerhaft verbindlich für Dich.

Alternativ wäre eine weitere Möglichkeit, dass Du Dir noch ein zweites Standbein aufbaust. Manche Franchise-Tätigkeiten lassen sich ja sehr gut mit weiteren Tätigkeiten kombinieren, so dass der Umstand mit einem Hauptauftraggeber nicht mehr besteht und somit auch die Rentenversicherungspflicht hinfällig ist.

Hierfür muss ein bestimmter Anteil Deiner erzielten Einnahmen aus der zweiten Tätigkeit erzielt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung