Hartz 4 und Wohngemeinschaft mit Bruder?

3 Antworten

Du kannst mit Deinem Bruder eine WG bilden - Dein Bruder ist Dir in keiner Form zum Unterhalt verpflichtet. Und Du bildest auch nicht zwingend mit ihm eine Haushaltsgemeinschaft.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/haushaltsgemeinschaft/

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohngemeinschaft/

Stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft :

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

oder Suchbegriff ..... Kosten der Unterkunft + Ortsnamen

Wenn du mit deinem Bruder zusammenwohnst, geht das Jobcenter von einer "Haushaltsgemeinschaft" aus.

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/haushaltsgemeinschaft

Nur ... hier ist das JC im Falle X in der Verpflichtung Nachweis über eine Haushaltsgemeinschaft - sprich gemeinschaftliches Wirtschaften zu führen.

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@wilees

Es reicht, wenn das Einkommen der verwandten Haushaltsgemein­schaftsmitglieder dies erwarten lässt. Das ist hier sehr naheliegend: Bruder arbeitet Vollzeit, Miete beträgt 1050 € warm und Fragesteller ist ALGII.

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@vor10tagen

Es geht hier nicht um etwas, was ein JC als naheliegend unterstellt, sondern um das was real vorliegt ..... und danach können und werden die Brüder wirtschaftlich getrennt agieren.

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Hallo,

ja das funktioniert:

https://www.hartz4.de/untermietvertrag/

.... mit Untermietvertrag zum downloaden

" Wohnt ein Leistungsbezieher bei den Eltern oder anderen Verwandten, hat er in der Regel Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten.

Wichtig ist in diesem Fall, dass ein Untermietvertrag zwischen Hartz-4-Bezieher und dem Verwandten besteht."