Dachsanierung - Kosten absetzbar da Einliegerwohnung im Obergeschoß?

2 Antworten

Anteilige Kosten sind absetzbar, aber es kann Dir auch passieren , dass diese Kosten Dir auf die Anschaffungskosten angerechnet werden und so über 50 Jahre abgeschrieben werden müssen. Dazu müßte man wissen, welcher Anschaffungswert für die Einliegerwohnung festgesetzt wurde und die Relation dieser zu den anteiligen Renovierungskosten.

Du kommst hier in verschiedene steuerliche Teilbereiche:

  1. Aufteilung der Anschaffungskosten in einen Grundwertanteil und Gebäudewertanteil (z. B. Grundwert gemäß Bodenrichtwertkarte)

  2. Aufteilung der Anschaffungskosten für den Gebäudewertanteil für die DG- und EG-Wohnung (z. B. nach Wohnfläche).

  3. Thema der anschaffungsnahen Erhaltungskosten (siehe hierzu http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12244.xhtml?currentModule=home); Aufpassen wegen der 15 %-Grenze!

  4. Für Deinen selbstbewohnten Teil kannst Du haushaltsnahe Handwerkerleistungen absetzen und hierbei u. a. den Anteil aus der spezifizierten Dachdeckerrechnung ermitteln ("Alles, aber ohne Material!"). Die Rechnung muss entsprechend aussagekräftig sein.

Natürlich kannst Du beim ersten Mal der Steuererklärung einen Steuerberater fragen, aber dieser sollte eigentlich schon vor dem Abschluss des Notarvertrages eingeschaltet worden sein. Es ist auch jetzt noch nicht zu spät für dessen Input.