Abschreibung Eigentumswohnung; gebraucht gekauft, zunächst selbst bewohnt, jetzt vermietet

2 Antworten

Laß mich raten: Du bist beim Geheimdienst und bist von Berufs wegen sparsam mit Infos zur Sachlage.

PeterGross 
Fragesteller
 22.05.2013, 15:02

bisher dachte ich, es gibt für solche Fragen nur faktische Antworten. Z.B. degressiv, linear, x% auf 10 Jahre. gemischte AfA usw. Gar nicht so einfach, sein Unwissen qualifiziert auszudrücken :-)

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michael78  22.05.2013, 20:08
@PeterGross

genau das dachte ich auch immer. hab gerade dasselbe problem, vor 3 tagen meine frage hier gestellt; auch über Abschreibungen; weiss jetzt leider auch nicht mehr ......

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Hallo.

Ich würde sagen, dass die "Gebraucht"-Immobilie über 40 Jahre abgeschrieben wird - also ab 1992 linear á 2,5 % p.a. - steuerlich geltend machen kannst Du die Abschreibung erst, wenn sie vermietet ist bzw. schon, wenn Du "Vermietungsabsichten" nachweisen kannst und selbst nicht mehr drin wohnst. Das würde heißen, dass der Kaufbetrag bis 2031 abgeschrieben ist. Bitte beachten, dass nur der Werte der Immobilie selbst, nicht aber der des Grundstücks abgeschrieben werden kann - darüber gibts über den Grundsteuerbescheid Angaben.