Abschreibung Eigentumswohnung; gebraucht gekauft, zunächst selbst bewohnt, jetzt vermietet
Ich habe 2002 eine Eigentumswohnung gekauft, die ca. 1992 gebaut wurde. Diese Wohnung habe ich bis 2009 selbst genutzt und ab 2010 vermietet. StB und ich sind unterschiedlicher Ansicht über die Abschreibung der vermieteten Wohnung. Wer hat eine ähnliche Situation erlebt und kann mir einen Tipp zur AfA geben?
2 Antworten
Laß mich raten: Du bist beim Geheimdienst und bist von Berufs wegen sparsam mit Infos zur Sachlage.
genau das dachte ich auch immer. hab gerade dasselbe problem, vor 3 tagen meine frage hier gestellt; auch über Abschreibungen; weiss jetzt leider auch nicht mehr ......
Hallo.
Ich würde sagen, dass die "Gebraucht"-Immobilie über 40 Jahre abgeschrieben wird - also ab 1992 linear á 2,5 % p.a. - steuerlich geltend machen kannst Du die Abschreibung erst, wenn sie vermietet ist bzw. schon, wenn Du "Vermietungsabsichten" nachweisen kannst und selbst nicht mehr drin wohnst. Das würde heißen, dass der Kaufbetrag bis 2031 abgeschrieben ist. Bitte beachten, dass nur der Werte der Immobilie selbst, nicht aber der des Grundstücks abgeschrieben werden kann - darüber gibts über den Grundsteuerbescheid Angaben.
bisher dachte ich, es gibt für solche Fragen nur faktische Antworten. Z.B. degressiv, linear, x% auf 10 Jahre. gemischte AfA usw. Gar nicht so einfach, sein Unwissen qualifiziert auszudrücken :-)