Herd auf eigene Kosten gekauft. Kann der Mieter beim Auszug die Kosten beim Vermieter geltend machen?

5 Antworten

Wenn die Wohnung mit Küche vermietet wurde, gehört die Küche dem Vermieter. Der Mieter zahlt über die Miete für (Ab-)Nutzung. Bei Reparaturen kommt der Vermieter auf. Hat die Mutter den Herd, der NICHT ihr Eigentum ist, widerrechtlich entsorgt und dafür einen neuen Herd nach eigenem Geschmack einbauen lassen, hat sie gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstoßen. Der neue Herd muss in der Küche verbleiben, die Mutter hat keinen Anspruch auf "Schadensersatz", da sie eigenmächtig widerrechtlich gehandelt hat. Hier kann sie den Vermieter nur auf einen Kulanzausgleich ansprechen. Ansprüche hat sie jedoch keine. Die Mutter hat in Eigenmacht gehandelt. Das war weder "gutmütig" noch besonders schlau.

Der alte Herd war kaputt, deshalb hat sie einen neuen gekauft. Die Vermieter haben sich nicht drum gekümmert. Wenn sie es denen überlassen hätte, hätte sie bis zum sanktnimmerleintag nicht mehr kochen können. Also hat sie in Absprache mit dem Vermieter selbst dafür gesorgt. Nur hat der Vermieter gar nicht daran gedacht, die Kosten zu übernehmen

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@sabine0506
Also hat sie in Absprache mit dem Vermieter selbst dafür gesorgt.

Dann gibt es ja eine Absprache und deine Mutter hat offensichtlich versäumt, die Kosten für den neuen Herd dem Vermieter zum Zeitpunkt des Austauschs in Rechnung zu stellen, bzw. die Kosten unmittelbar von der Miete abzuziehen. Da üblicherweise alle Forderungen gemäß § 195 BGB nach 3 Jahren verjähren, kann deine Mutter jetzt nach Auszug nichts mehr verlangen. Sie hat dem Vermieter damit den Herd überlassen sprich geschenkt, da sie es vertrödelt hat, das Geld termingerecht einzufordern. Da sag ich nur: dumm gelaufen.

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Also mal der vermutliche Ablauf

1. Mutter hatte vor 4 Jahren vielleicht Anspruch auf einen neuen Herd, sie verzichtet aber und kauft lieber auf eigene Kosten. Den alten Hern entsorgt sie wohl.

2. Mutter zieht aus, nimmt den selbst gekauften Herd aber nicht mit. Unterschreibt ein Übergabeprotokoll. Alles erledigt.

3. Nun kommst Du im Nachhinein mit einer Forderung, die man bei 1. oder 2. hätte abwickeln müssen.

Ich sehe da jedenfalls kein rentables Verhältnis zwischen Prozesskosten und Wert/ Zeitwert des Herdes.

Ein Übergabeprotokoll gab es auch nicht, da die Vermieter die Wohnung anschließend renovieren wollten….was seit dem Auszug meiner Mutter vor 8 Monaten auch nicht passiert. Aber egal. Die Vermieterin/Verwalterin wurde damals auch telefonisch vom Kauf unterrichtet, hat aber nicht reagiert und meine Mutter machen lassen. Und die war so dumm, die Rechnung nicht weiterzuleiten

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Wenn deine Mutter eine Wohnung mit Küche gemietet hat, war doch ein Herd vorhanden, oder nicht!?

Ja, aber der war in die Jahre gekommen und funktionierte nicht mehr richtig. Der Elektriker hatte zu einem neuen geraten. Meine Mutter war so gutmütig und hat die (betagte) Vermieterin damit nicht belästigen wollen. Deren Kinder, die das Mietshaus jetzt verwalten stellen sich quer und wollen die Kosten nach dem Auszug nicht übernehmen. Obwohl sie damals vom Kauf des neuen Herdes telefonisch informiert worden sind.

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@sabine0506

Deine Mutter schuldet beim Auszug einen Herd, mehr nicht. Hat deine Mutter Geld investiert, sorry, ohne Absprache mit dem Vermieter hat sie Pech gehabt!

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@sabine0506

Was heißt nicht mehr richtig funktionieren? Nur weil ein Elektriker rät, macht das für Vermieter nicht unbedingt Sinn. Denn der zahlt den Strom nicht.

Falls er also funktionsfähig war, gibt es auf keinen Fall Ansprüche und der Vermieter hätte auch nie etwas verlangen müssen.

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@Tiiii

Er war nicht mehr funktionsfähig. Der Backofen funktionierte in mehr und die Hälfte der alten Platten wurden auch nicht mehr richtig heiß. Die Reparatur hätte mehr gekostet als ein neuer Herd.

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Baue den alten Herd wieder ein , immerhin Eigentum des Vermieters und nehme den neuen mit.

Oder baue einen anderen einfachen Herd ein

Geht leider nicht, der wurde damals mit entsorgt

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