

Einwurfeinschreiben an die Bank
Einwurfeinschreiben an die Bank
Es kommt darauf an : ein selbstständiger Tennis- oder Golflehrer: ja
Ein ehrenamtlicher Trainer der F-Jugend: Nein - Allerdings muss er seine Erträge aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Einkommensteuer angeben
Statistisch gesehen haben Aktien des Dow Jones in den Monaten November und Dezember seit 100 Jahren die besten Rendite eingebracht, wenn sie im Frühjahr des gleichen Jahres gekauft wurden.
Es ist ganz einfach: Auf Kapitalerträge, die du im Ausland erzielt hast, sind in Deutschland 25% Kapitalertragssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen. Wenn der Broker dir den Gewinn zu 100% auf dein deutsches Konto überweist, wird das fällig. Dazu musst du bei der Einkommensteuererklärung die Anlag KAP ausfüllen - dort müssen diese Einkünfte angegeben werden. Ggf. wird der Fiskus mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides das Geld einfordern.
Die Angabe in der Steuererkläung zu "vergessen" wäre nicht gut: Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung !
Solche einen Vertrag mit diesen Zinsen muss man behalten. Darum ist das Angebot der LBS der Versuch euch zu fast Nullzinsen einen neuen Vertrag anzudienen.
Bei einem Bausparvertrag muss man das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, und dann kommt es auf das Kleingedruckte im Vertrag an. Sehr oft kann die Bausparvertrag kündigen, wenn die Bewertungszahl erreicht ist und das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird - das sollte in den orginalen Vertragsunterlagen zu finden sein. Also, der Vertrag wird zeitlich nicht unendlich sein.
Es gibt eine EU Richtlinie, dass bis 100.000 € pro Kunde und Bank (nicht Konto!!!) die Einlagen gesichert sind. Norwegen ist nicht in der EU.
In Deutschland gibt es noch zusätzliche Einlagensicherungsfonds, z .Bsp. die der Volksbanken.
Das sind die harten Fakten.
Alles andere sind weiche Fakten, die kann man glauben, muss man aber nicht.
Also außerhalb der EU Tagesgeld anlegen - blos nicht!!!
Da Banken bei der Vergabe von Krediten naturgemäß sehr vorsichtig sind ist die sog. Muskelhypothek eine Form der Finanzierung die nur auf wenig Wertschätzung trifft -damit ist klar, dass es nicht als Eigenkapital gewertet wird. Je nach persönlichen Voraussetzungen, wenn der Darlehensnehmer beispielsweise einen handwerklichen Beruf hat, ist ein geringe Anerkennung möglich.
Man sollte nie vergessen, jemand der eine Eigenleistung erbringen will muss die dazu notwendigen Voraussetzungen haben, er könnte ggf. auch erkranken usw. Das sind alles weiche Kriterien für eine Kreditvergabe - sie zählen für die Bank eigentlich nicht.
Das Arbeitsrecht ist die eine Seite des Problems, offensichtlich sind die Provisionen in deinem Arbeitsvertrag nicht ausreichend beschrieben - folglich hast du keine Möglichkeit im Falle deiner Kündigung auch diese zu verlangen - schlichtweg es fehlt an einer Rechtsgrundlage.
Folglich bleibt dir nur die gütliche Einigung mit deinem Arbeitgeber, also der Aufhebungsvertrag - da kann man Beliebiges vereinbaren: das Problem allerdings beide Parteien müssen sich einig werden.
Mein Eindruck aus deiner Fragestellung: deinem Arbeitgeber ist das Problem durchaus bekannt , also wirst du bei einem Aufhebungsvertrag doch mit einigen Überraschungen seitens deines Arbeitgebers rechnen müssen. Das ist der Preis dafür, dass du weiterhin Provisionen erhalten möchtest.
Da habe ich diesen wirren Link bei der vbl gefunden:
http://www.vbl.de/SITEFORUM?&t=/Default/gateway&i=1113979957474&application=story&active=no&ParentID=1199529538391&StoryID=1222075748779&xref=https%3A//www.google.de
Man kann sich auch auf der vbl Seite durchklicken, aber das ist mühsam
Die Eigenheimzulage war eine Steuersubvention - das gibt es schon seit Jahren nicht mehr, und auch keinen "Ersatz", zumindest nicht von Vater Staat.
Aber altersgerechtes Umbauen oder energetische Sanierung werden durch günstige öffentliche Kredite gefördert durch die KfW Bank - nur besonders attraktiv ist das zurzeit nicht, da ja auch die Hypothekenzinsen im Zinstal verharren....
Natürlich gibt es Gegenden, wo kaum jemand bauen will, zu weit abgelegen. Dort kann man natürlich vielleicht noch preiswert Bauland erwerben, so sichert sich manche Gemeinde nämlich Neubürger. Besonders gern Familien mit Kindern (damit die Schulen vor Ort weiter betrieben werden können.) Solche Bauherren sind in einigen Gebieten in Rheinland-Pfalz beispielsweise herzlich willkommen...
Merkwürdig - so sieht wie unten aufgeführtes das Arbeitsrecht vor, und das kann auch durch einen Arbeitsvertrag nicht ausgehebelt werden, da würden die Arbeitsgerichte niemals mitmachen:
Der kranke Arbeitnehmer muss sich spätestens am 3 Krankheitstag ( nicht Arbeitstag, also Samstag, Sonntag, Feiertage zählen mit) eine ärztliche Krankmeldung besorgen, der sog. gelbe Schein. Der Arbeitgeber erhält davon umgehend ein Exemplar und eines die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer sucht sich den Arzt aus, niemals der Arbeitgeber !!!
Außerdem hat der kranke Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht - er muss schon am ersten tag der Krankheit zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheint. Damit wir gewährleistet, dass der Arbeitgeber der Arbeitsplatz mit einem Ersatz besetzen kann.
In begründeten Fällen darf der Arbeitgeber die Arbeitsfähigkeit bzw. die Krankmeldung durch einen Vertrauensarzt prüfen lassen. die ärztliche Schweigepflicht bleibt dabei gewahrt. Es gibt allerdings nur sehr wenige Möglichkeiten, wo ein solcher begründeter Fall vorliegen kann.
Das ist sehr unterschiedlich, ca. 5 - 10 € pro Vorgang sind branchenüblich. Liegt der Vorgang länger als 10 Jahre zurück, wird der Aufwand berechnet und der kann sehr hoch sein, im dreistelligen Eurobereich.
Die Abschlußgebühr bei den Bausparverträgen sollen kalkulatorisch die Vertriebskosten der Bausparkassen finanzieren. In einem Urteil vor einigen Monaten hat der BGH eine Klage der Verbraucherzentralen abgewiesen, und das Geschäftmodell der Bausparkassen in diesem Punkt für zulässig erklärt.
Deshalb wird keine Bausparkasse auf die Gebühr verzichten. Da sie Bestandteil des Tarifes in der Regel sind, kann und darf eine Bausparkasse auch nicht darüber individuell verhandeln. Die Interessen der anderen Teilnehmer im Bausparkollektiv würden missachtet - denn diese müssten dann mit ihren zu zahlenden Zinsen beispielsweise die Vertriebskosten finanzieren. Und die nächste Klage wäre anhängig, und wohl auch erfolgreich.
Aber es ist natürlich jeder Bausparkasse freigestellt, Tarife anzubieten, die keine Abschlussgebühr beinhalten - nur das gibt es meines Wissens nach auf dem Markt in Deutschland nicht.
Die Höhe und der Zeitpunkt von Mieterhöhungen sind engen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Wenn du einer gerechtfertigten und gesetzteskonformen Mieterhöhung nicht zustimmen möchtest, bitte sehr...
Dein vermeiter allerdings wird sich mit ziemlicher Sicherheit nicht auf Verhandlungen einlassen, schon gar nicht in Städten oder Ballungsräumen, wo es 500 m Schlange von Interessenten für eine freie Wohnung gibt.
Dein Vermieter wird dir fristgemäß kündigen !!!
Bei einem Grundstück geht gar nichts ohne Änderung im Grundbuch - das muss auch ein Notar beantragen.
Im Prinzip ist die Eintragung einer Grundschuld möglich, bzw. die Ausstellung eines Grundschuldbriefes, aber nicht ohne Wissen und Zustimmung des Miteigentümers, was di ja offensichtlich vermeiden möchtest.
Wo steht das ????
Ich kenne eine Regelung in NRW, wo für die ersten 100 km 0,19 € angesetzt werden dürfen, darüber nur 0,16 € ( Land NRW !!! Reisekostenregelung bei Honorarkräften))
....und dann noch etwas zum neidisch werden : ich kenne eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die erstattet 0,92 € pro km - wer das ist, werde ich allerdings nicht öffentlich äußern.
Also die Unterschiede können sehr groß sein......
BGB § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
Wenn der Vermieter das nur mündlich macht, ist die Erhöhung nicht rechtswirksam !!! Das BGB ist dann auf deiner Seite !!!
Das wird wohl klappen !!!
Der Werbekosten-Pauschbetrag beträgt jährlich nämlich nur 102 Euro.
Werbungskosten im Rahmen von Renten können beispielsweise Kontoführungsgebühren für ein Girokonto oder Ausgaben für einen Rentenberater sein.
Guckst du hier:
http://www.erbrechtsmediation.info/
979754 - und auch Management Stars of Multi Asset
Es könnte ein Mischfonds sein ???
Auch das mit risikoarm halte ich eher für ziemlich weit hergeholt und 4% Ausgabeaufschlag einfach zu teuer !!!
Superdreist finde ich es allerdings ein solches Produkt deiner Oma, wie alt ???, zu empfehlen. Wenn es eine ältere Dame ohne jegliche Erfahrung sein sollte, ist das ein dreiste Falschberatung.
Die Oma soll das Angebot nicht annehmen !!!