Autokauf rückabwickeln/wandeln bei Mangel?

2 Antworten

Wenn Du im April 2009 das Auto gekauft hast, ist die Garantiezeit schon abgelaufen. Da hättest du schon innerhalb der Garantiezeit nachweisen müssen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorgelegen hat. Nur innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler beweispflichtig. Nützt aber nichts, da ja die 3 Jahre schon vorbei sind

Wenn Du jemand in den Hintern treten willst, dann Dir selber! Wieso hast Du nicht rechtzeitig Deine Rechte geltend gemacht? Jetzt ist alles zu spät! Im übrigen: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt ZWEI Jahre und ist schon seit April 2011 abgelaufen und auch die Garantie ist schon lange vorbei.