Ist es üblich einen Keller separat gegen Aufpreis mitzuvermieten?

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Mir erscheint ein Mieterkeller von 10qm als außergewöhnlich groß und da kann ich den Vermieter schon verstehen, dass er dafür eine zusätzliche Bezahlung haben will. Üblichkeiten gibt es im übrigen insofern nicht.

Der Wert eines Kellers bemißt sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Mieters und den lokalen Gegebenheiten und nicht nach Deinem Empfinden;-)

Teilweise werden in den lokalen Mietspiegeln die Mieterkeller bewertet. Dort kann man also nachgucken.

Ein Mieterkeller, der durch einen Bretterverschlag abgegrenzt und damit für jedermann einsehbar ist, ist sicherlich weniger wertvoll, als einer der von Steinmauern und einer Stahltür umfasst und trocken ist.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Keller, wenn er mietvertraglich nicht vorgesehen ist.

Es herrscht Vertragsfreiheit. Man muß den Keller nicht mieten. Eine Obergrenze gibts hier nicht. Üblich ist das Vorgehen nicht, aber auch nicht rechtswidrig.