Hauptmieterin betrügt Untermieter. Untermieter dennoch an vorher mündlich getroffener Vereinbarung gebunden?

2 Antworten

Ich blicke bei der Schilderung und dem ganzen Durcheinander einfach nicht durch.. Wer wann wem was erklärt hat, wer was beschlossen hat, wer mit wem welche Absprachen geschlossen hat, was AM, HM und SE wann und wofür bezahlt haben, wer wann was nicht gezahlt hat, Änderung von Abschlagszahlungen usw. 🤷🏼‍♂️
Grundsätzlich müsst ihr eure vertraglichen Vereinbarungen erfüllen, die Hauptmieterin ebenso und mündliche Absprachen sind auch bindend, die Beweisbarkeit ist allerdings schwierig.

Für eine Rechtsberatung sucht Euch einen entsprechenden Fachanwalt. Der soll sich da durchkämpfen.