Beitragspflicht einer Auszahlung aus Direktversicherung bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, am Ende des Jahres kannst Du die zuviel bezahlten Beiträge erstatten lassen (ohne Arbeitgeberanteil).

Zu einer sofortigen Berücksichtigung sind die Kassen nicht in der Lage.

Viel Glück

Barmer

(ohne Arbeitgeberanteil).

Das heißt,  claudandus bekommt nur gut die Hälfte zurück, weil die Beiträge am Ende zuviel bezahlt wurden (z.B. mit Nov/Dez-Gehalt)?

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@Mikkey

Das genaue Verfahren ist eine Wissenschaft für sich. Nach meiner
Vorstellung läuft es so: Die Beiträge auf die Versorgung werden voll
gezahlt. Die Beiträge aus der Beschäftigung (oder auch aus einer
gesetzlichen Rente) werden dann bei der Beitragsbemessungsgrenze
gekappt. Und vom übersteigenden Teil erhält man den Eigenanteil zurück.

Ich kann leider auch erst nächstes Jahr berichten, obs stimmt.

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Sofort Einspruch (wegen Überschreitung der BMG) gegen den Bescheid einlegen. Kein Grund zu warten. Die BMG muss respektiert werden.

Allerdings wird das Thema Dich noch für 120 Monate ab Auszahlung begleiten. In jedem dieser Monate werden 1/120stel des Auszahlungsbetrages zu Deinen beitragspflichtigen Einkünften (Gehalt, Rente, Pension etc.) hinzugerechnet (bis max. zur BMG) und der Abgabenpflicht unterworfen.