Bin verheiratet, 2 Söhne, haben Haus - können wir es an den Sohn vererben, der Pflege übernimmt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich gesehen hättet ihr beide all eurer Vermögen einschl. Immobilienbesitz für eure Pflegekosten einzusetzen.

Reicht das nicht aus, wären beide Söhne zum Elternunterhalt in Höhe der Pflegekostenlücke verpflichtet.

Da man ein Haus schlecht an zwei Erben vererben kann und besser diese Pflgepflicht vertraglich mit einem regelt, macht eure Idee Sinn.

Zum Inhalt: Notarieller Schenkungsvertrag mit Pflegepflichtvereinbarung. Die muss der Sohn nicht persönlich, aber finanziell leisten.

Zur Berechnung: Dieser geldwerte Vorteil wäre von dem Schenkungswert abzuziehen (2 x 500 EUR x 120 Monate = 120.000 EUR). Macht bei einem Verkehrswert von 250.000 EUR eine Schenkung von 130.000 EUR, die man hälftig dem zweiten Sohn als Ausgleich zuspreche könnte.

Allerdings hätte der Pflegende in euer beider Erbfälle das Recht, die tatsächlichen Pflgeleistungen vom Nachlass abzuziehen. Daher wäre es sinnvoll, keine konkrete lebzeitige Ausgleichszahlung vorzunehmen sondern in einem Testament festzuschreiben, das ein Ausgleich des schenkungswerten Anteils der Übergabe (130.000 EUR) nach Bereinigung des Pflgeausgleichsanspruchs auch dann vorzunehmen wäre, wenn die 10-Jahres-Frist dafür abgelaufen wäre, wenn ihr das so wollt.

Da das notariell beurkundet werden muss, solltet ihr das mit dem Notar besprechen.

G imager761