Haus überschreiben mit Auflagen

1 Antwort

Nicht in der Form wie Du es schreibst.

Aber es gibt den unbefreiten Vorerben.

  • Es wäre technisch möglich, das Haus an einen Zoo zu vererben und der Sohn darf es so lange nutzen wie er lebt.

Aber die Klausel bezüglich seiner sexuellen orientierung halte ich für nicht haltbar.

  • Also, entweder sie vererbt es dem Sohn, dann kann der machen, was er will.

  • Oder sie vererbt es dem Zoo und dann kann sie den Sohn als Vorerben einsetzen udn er kann es nutzen, so lange er lebt. Eventuell sogar mit dem Zusatz, dass dies auch für leibliche Abkömling von ihm gilt. Dann wäre das mit den Kindern drin. Aber Heirat , kann man nicht erzwingen. man kann es reinschreiben, aber es verpufft.