Vererben/Verschenken?
Unsere Oma ist im Pflegeheim und dement, hat aber für alles vorgesorgt.
Es liegt eine Generalvollmacht und auch ein Testament vor, das meine Frau als Alleinerbe vorsieht. Wir müssen natürlich Ihre Mutter bezgl. des Pflichtanteils berücksichtigen.
Wenn wir das Haus jetzt auf meine Frau überschreiben, ist dann die Erbschaftssteuer erst mit dem Tod der Oma fällig oder gleich ?
Wenn gleich fällig, wie wird dann der Pflichtanteil für die Mutter (50% des Nachlasses) auf die Steuer berechnet ?
4 Antworten
Ist die Generalvollmacht notariell beglaubigt? Sieht sie ausdrücklich die Verschenkung von Vermögensgegenständen vor, auch an Angehörige?
Das sind 2 Punkte die bei Nichtvorliegen einer Schenkung entgegen stehen könnten.
Was die Geschäftsfähigkeit der Oma betrifft, so kommt es auf den Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht an.
Unter einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung einer Vollmacht würde ich mir etwas anderes vorstellen. Nämlich eine getrennte Verwaltung des Vermögens im Interesse der Oma und keine Selbstbereicherung. Das Testament spielt ja z.Zt. keine Rolle, da die Oma noch lebt.
Dazu finde ich auch z.B. diese Quelle
Oder steht in der Vollmacht "Was mein ist, ist auch Dein"?
Welche Veranlassung sollte es denn für diese Schenkung geben?
Die Vollmacht müsste zumindest notariell beglaubigt sein und In-sich-Geschäfte zulassen.
An Stelle der Mutter würde ich klagen und Rückübertragung verlangen, wenn dann der Erbfall eingetreten ist.
Du willst dich mit der Vollmacht selbst bedienen ? Als Schenkung ohne Gegenleistung. Ist da der Wille der Oma ? Wohl kaum. Du kannst es natürlich gegen Zahlung eine angemessenes Preis verkaufen um die Oma zu versorgen.
Erschaftsteuer fällt er nach dem Tod der Oma an. Auch kann man erst dann erben.
Wenn Oma Glück hat lebt Sie noch ewig und braucht das Geld selber. Bei den Preisen von Pflegeheimen
Wir müssen natürlich Ihre Mutter bezgl. des Pflichtanteils berücksichtigen.
Ich fürchte, meine Mutter hat da keinen Pflichtanteil.
Wenn wir das Haus jetzt auf meine Frau überschreiben
Was ist damit gemeint? Schenken? Ich gehe mal davon aus.
Dann ist natürlich keine Erbschaftsteuer dran, sondern Schenkungsteuer.
Stirbt dann die alte Dame, hat die Mutter (also ihre Tochter) einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser reduziert sich jedes Jahr um 10%. Lebt die Oma also noch 10 Jahre, geht ihre Tochter (also die Mutter) leer aus.
Die Frage ist, ob wir das Haus verschenken können, wenn die Oma eigentlich garnicht mehr verschenken kann (Dement im Pflegeheim) ?
Schenkungsteuer würde dann aber gleich anfallen ?
Bekommt man eigentlich die gezahlte Schenkungssteuer zurück, wenn die Schenkung nach der Festsetzungsverjährung rückabgewickelt wird?
Schöne Frage, hab ich noch nie drüber nachgedacht. Es könnte ein rückwirkendes Ereignis sein, welches die Festsetzungsverjährung reanimiert.
Ich weiß es nicht, wenn ich irgendwann mal den Fall habe, befasse ich mich damit.
Bekommt man eigentlich die gezahlte Schenkungssteuer zurück, wenn die Schenkung nach der Festsetzungsverjährung rückabgewickelt wird? Oder teilweise, wenn man einen Pflichteilergänzungsanspruch auszahlen muss?