Ausgabebeleg dienstkleidung unter Vorbehalt unterschreiben?

Hallo , ich komme gleich mal zur Sache.

In meinen Arbeitsvertrag steht das ich in meiner Arbeitszeit am Einsatzort die mir zur Verfügung gestellte Dienstkleidung tragen muss.

Diese habe ich auch bei der Einstellung erhalten und nun bei der nachbestellung bzw Anforderung von mehr Blusen kamm so eine Ausrüstung Ausgabebeleg mit. Womit ich eigentlich kein Problem hätte wenn es das wirklich wäre.

Nun zum Inhalt des Schreibens.

Name personalnummer Artikel Bezeichnung Stückzahl und Preis. Bestellung komplett ausgegeben. (Nun gehst los)

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bekleidungsgegenständepfleglichst zu behandeln, Beschädigungen oder Verlust sofort schriftlich anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt abhandengekommen oder beschädigte Gegenstände durch unsachgemäße Behandlung des MA in Rechnung zu stellen. (Bis hier hin alles i.O.)

Absatz.

Die Bekleidungsgegenstände werden beim Ausscheiden des Mitarbeiters je nach Nutzungsdauer in Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Dienstausweise werden mit einer Gebühr von 12.50 verrechnet.

Der Mitarbeiter erklärt sich mit einer entsprechenden Verrechnung mit seinen Lohn oder Gehaltsansprüchen einverstanden.

Bitte senden Sie ein Exemplar des Ausgabebeleges unterschrieben an .... zurück.

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So ich will das nicht unterschreiben. Ich will nicht das irgendwas spontan von meinen Gehalt abgezogen wird ohne das ich da vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Und die pauschale je nach Nutzungsdauer muss man so oder so das bezahlen.... also sorry des wären inzwischen 500 Euro, das ist viel Geld bei meinen mickrigen Lohn fast die Hälfte... wenn ich dürfte würde ich ja meine privatkleidung tragen ...

Da ich die Kleidung brauche und ich eigentlich keine Lust habe mir nen neuen Arbeitgeber zu suchen wäre nun meine Idee gewesen unter Vorbehalt zu unterschreiben und die Textpassagen denen ich nicht zustimme zu kennzeichnen. Hätte das rechtlich Bestand oder ist der Zettel ohnehin selbst mit Unterschrift for Gericht ungültig?

Werde mir bald eine Rechtschutzversicherung zu legen und Mitglied in der Gewerkschaft werden. In meinen Bereich befürchte ich sind solche schreiben und unterschriftenzwang gang und gäbe... und mein Arbeitsvertrag ist auch sehr bescheiden, nicht einmal ne Definirung der anstellungsart vollzeit teilzeit geringfügig ist vorhanden. Echt schade mir gefällt der job wirklich sehr gut .

Hoffe mir kann hier jemand helfen

MfG steffi

Recht, Vertrag
Ist der Darlehensvertrag schon gültig (Kredit"falle", Consor-Finanz)?

Hallo Liebe Community,

Einleitung: ich bin grade am verzweifeln... ich habe gerade wieso auch immer auf MediaMarkt mir ein Handy mit der "0"%-Finanzierung bestellt. Obwohl ich ja genau weiß was für ein Unsinn das ist. Aber zumindest passiert das alles über Consor-Finanz. Und am Anfang sah noch alles "Legitim" aus, stande irgendwas da von wegen 12x"Rate" etc. Und das war auch schlüssig. Bin durch das Online-Legimitationsverfahren durchgegangen, und habe quasi den Vertrag digital unterschrieben. Nach der "Unterschrift" bin ich nochmal alles durchgegangen (Ich weiß, wieso auch immer ich das nicht davor gemacht habe..) Und da sehe ich den haken, der Teil für den Wareneinkauf (ca 180€) ist nicht der volle Kredit, sondern es sind insgeamt 400€ auf denen dann Zinsen liegen. Als ich das gesehen habe, ist mir direkt alles entgleist und habe mich durch 10000000 Foren gedrängt, aber bis jetzt hab ich keine eindeutige Antwort und ich brauch diese innere Ruhe, weil ich grade echt am verzweifeln bin.

Und zwar, es steht ausdrücklich bei Consor Finanz auf der Seite, das es Online Unterschrieben wird und danach muss ich es noch an ConsorsFinanz per Brief schicken. Meine Frage dazu: Ist das nur als extra Nachweis, oder ist dieses hinschicken erst der wirkliche Vertrag? Also wenn ich es einfach nicht ausdrucke und abschicke, kann ich mir dann sicher sein, das gar nichts passiert. Auf deren Website steht auch etwas davon das, Zitat: "Das Online Formular stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie uns ein unterschriebenes Exemplar des Kreditantrags sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen zugesandt und wir nach abschließender Prüfung Ihren Antrag angenommen haben. In jedem Fall verfügen Sie über das gesetzlich geregelte Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Näheres zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte dem Antragsformular."

Also von dem Online-Formular, kommt man dann zum Vetrag (einer PDF), welche dann über WebID, digital Unterschrieben wird, ich habe noch nichts per post weitergeschickt. Und das ist auch momentanet Stand. Ich habe jetzt aus purer Panik irgendwie versucht meinen Vertrag anhand einer Anfragenummer zu widerrufen (per Mail an die richtige adresse), aber keine Ahnung ob das funktioniert.

Ich bitte wirklich inständig darum, ob mir jemand dabei helfen kann, ich kann auch auszüge aus dem Vertrag hier mit reinsenden, wenn das hilft. Und falls ihr moralpredigten über habt, das 0%-Finanzierungen stuss sind, lasst sie raus. Ich glaube das hab ich wirklich verdient :).

Nochmals Vielen Dank jetzt schon

Gruß Rapha

Bank, Darlehen, Kredit, Vertrag, Vertragsrecht
Juristische Klauseln vor Zusendung eines Exposes für eine ETW: wie weit kann man sich darauf einlassen?
Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, wir haben einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen und Zustimmungen anklicken, Unterschriften leisten, etc.?

Eigentumswohnung, Immobilienmakler, Jura, Vertrag, Vertragsrecht, Unterschrift
Schwiegervater scheint Geld zu veruntreuen, wie sollen wir vorgehen?

Die Schwiegermutter ist dement, der Schwiegervater hat eine Vorsorgevollmacht, in der auch geregelt ist, dass er ihre Vermögensangelegenheiten regeln darf.

Um Grundstücke zu verkaufen, die jedoch alleine auf ihren Namen liefen, hat er ausschließlich für den Verkauf eine Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht bekommen.

So weit so gut. Nun sind die Beträge vom Verkauf der Liegenschaften eingegangen und auf einmal sagt der Schwiegervater, dass er für sür seine Frau und sich, vor einiger Zeit von einem Freund eine 5stellige Summe im höheren Bereich geliehen hätte.

Einen Darlehensvertrag gibt es auch, den aber nur er als Vorsorgevollmachtinhaber zusammen mit dem Freund unterschrieben hat, da sie seinerzeit bereits dement war.

Jetzt soll das Geld an den Freund zurückgezahlt werden.

Es war immer genug Geld da, sie wohnen im Eigentum und uns erscheint das alles recht fadenscheinig.

Muss er, da er das Darlehen vom Geld der Verkäufe der Grundstücke zurückzahlen will, darüber nicht Rechenschaft ablegen?

Sie war da alleinige Besitzerin und er hatte lediglich die Bevollmächtigung den Verkauf für sie abzuwickeln.

Wohlgemerkt, es war nie die Rede von einem Darlehen, wozu er das Geld angebblich leihen musste, obwohl Vermögenswerte da waren, kann er nicht so genau sagen.

Uns kommt das sehr merkwürdig vor, vor allem weil dieser "Freund" nie Geld hatte und sich eigentlich immer nur gerade mal so über Wasser halten konnte.

Das Geld vom Verkauf sollte dem Lebensabend von Beiden dienen, zumal nicht mehr sicher ist, ob die Schwiegermutter nicht doch in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim muss. Da sollte es dann doch ein gescheites Seniorenheim sein, denn finanziell stand das bisher auf sicheren Füßen.

Wir wissen ja nicht, wer da noch plötzlich mit einem Darlehensvertrag um die Ecke kommt.

Können wir etwas tun, um die Darlehenssache prüfen zu lassen?

Vertrag
Kündigung Sparbrief?

Guten Tag,

da ich einen bestehenden Sparbrief kündigen will, habe ich die Kündigungsbedingungen bei der Bank angefragt. Die Bank hat die vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten ausgeschlossen, akzeptiert jedoch eine Kündigung unter folgenden Bedingungen (Zitat aus dem Brief der Bank)

"-es muss ein unvorhersehbares Ereignis eingetreten sein und es dürfen keine weiteren liquiden Mittel vorhanden sein.

Wenn diese Punkte zutreffen, schicken sie Kündigungsschreiben und Unterlagen die die wirtschaftliche Notlage belegen an ".."

-Erklärung und Nachweis des Sachverhalts (Nachweis über eingetretene Arbeitslosigkeit)

-Giro-Kontoauszüge der letzten vier Wochen."

Die og. Ereignisse (keine liquiden Mittel+aktuelle Arbeitslosigkeit treffen zu)

Aktuell befinde ich mich in der Zeit zwischen Ausbildung und Studium und habe mir nun von meinem Ersparten Wohnungseinrichtung gekauft.

Nun zu meinen Fragen

  1. Hat die Bank Anspruch auf meine umgeschwärzten Kontoauszüge (Alle Empfängerdaten und Geldbeträge) ?
  2. Könnten meine höheren Ausgaben (für Wohnungseinrichtung) in den letzten vier Wochen zu einem Problem führen bzw. kann die Bank mein Kaufverhalten negativ auslegen?
  3. Wie lange würde sich der Küdigungsprozess hinziehen? Da ich ja aktuell Arbeitssuchend bin und keine Liquiden Mittel habe, können sie ja keine ewige Frist setzen oder ?

Vielen Dank für jede Hilfe

LG

Bank, Finanzen, Kündigung, Kündigungsrecht, Vertrag, Vertragsrecht
Mobilcom debitel media markt verarsche?

Hallo alle zusammen!

Und zwar habe ich ein Anliegen.

bin 19j Und mache ein Vertrag das Erste mal..

Ich habe vor 2 Monaten bei Media Markt ein Handyvertrag abgeschlossen, wollte ein Iphone 11 pro + Sim karte / müsste dann 50€ im Monat zahlen für Handy & Sim karte.

Ich hatte nach 4 Tagen als das Handy noch nicht da war ( musste bestellt werden ) Storniert. Und in der E-Mail auch geschrieben, dass ich Handy UND Vertrag Stornieren möchte. Ich habe daraufhin eine Stornierungsbestätigung erhalten. Nach 2 Wochen bekam ich dauernd E-Mails von Mobilcom - dann rief ich dort an und mir wurde gesagt, wenn ich eine Stornierungsbestätigung bekommen habe von Media Markt soll ich die E-Mails ignorieren.

Dann rief ich bei Media Markt die sagten mir, wir haben nichts mit dem Vertrag zu tun lassen Sie sich nicht von Mobilcom verarschen.

Dann Rief ich wieder bei Mobilcom an die meinten Ignorieren Sie die Nachrichten von uns, dann war das wohl ein Fehler.

Heute bekam ich eine Rechnung in höhe von 150€ nach Hause von Mobilecom debitel.

Ich rief wütend dort an, was mir auch leid tut für die Mitarbeiter , aber ich lass mich doch nicht verarschen.. Die Mitarbeiter meinten müssen Sie Zahlen , ich meinte dann werde ich nicht ich habe nicht mal eine Sim Karte von Ihnen bekommen, dann sagt Sie mir , Ich kann ich Ihnen eine zusenden. Da bin ich total ausgeflippt. Nun ja, dann meinte die Dame das bei ihr im System steht „ Ich hätte das Iphone abgeholt und die Sim Karte „ da steht nichts von Stornierung.

Ich rief bei Media Markt an , da war ein Lieber Mann der mein Anliegen ernst genommen hatte und für mich ein Rückruf der Mitarbeiter organisiert hatte und mein Anliegen aufgenommen hat. Nun warte ich auf eine Antwort von Media Markt.

kennt das Jemand? Weiß jemand wie ich da vorgehen kann? Haben den auch schon mit meinem Anwalt gedroht. Ich meine , wieso sagt man mir nicht, dass diese Stornierung nur fürs Handy sein soll und nicht für den Vertrag? Ich meine diesen Vertrag habe ich für das Handy abgeschlossen so das ich beides Monatlich mit dem Vertrag Zahle.

Ich bitte um Hilfe und Erfahrung.

viele Grüße und Herzlichen dank im Voraus.

Vertrag, Markt
Ein Jahr lang wurden die Beiträge vom Studienkreis nicht abgebucht, jetzt kommt ein Mahnbescheid - was tun?

Hallo, habe folgendes Problem: 2013 meldete mein Freund unseren gemeinsamen Sohn beim Studienkreis zur Nachhilfe an. Soweit so gut. Er ging über ein Jahr dorthin, bis mir die Sekräterin mitteilte, dass die monatlichen Beiträge nicht abgebucht worden sind. Was mich sehr verwunderte da wir weder eine Nachricht bekamen noch eine Zahlungserinnerung das die Beträge offen wären. Das beste ist ich bekam einen Vertrag vorgelegt mit meinem Nachnamen aber ein ganz anderer Vornamen. Auf meine Frage wie sowas sein kann, konnte sie mir nicht beantworten und meinte ihre Vorgängerin hätte wahrscheinlich ein Fehler gemacht.

1. Mein Freund hatte ihn angemeldet und seine Kontonummer angegeben, aber sein Name steht nicht im Vetrag.

2.Warum und weshalb die Abbuchung nicht stattgefunden hat konnten sie mir auch nicht beantworten.

3. Der Vetrag wurde nicht von mir unterschrieben, von wem die Unterschrift ist konnten sie mir auch nicht sagen, da es auch nicht die von meinem Freund ist.

Jetzt ist es so, das der Vertrag einfach auf meinen Namen abgeändert worden ist und der Betrag jetzt von mir verlangt wird. Jetzt kam ein Mahnbescheid. Kann ich gerichtlich vorgehen oder muss ich den Betrag trotzdem bezahlen?Die Leistungen wurden ja in Anspruch genommen das bestreite ich auch nicht, jedoch wurde es von der Buchhaltung verschlammt und keine genauen angaben darüber gemacht warum.Was kann ich tun?

Nachhilfe, Vertrag, Einzugsermächtigung
Kann ich eine Werbevertrag für meine Immobilie wegen Falschberatung anfechten?

Hallo, ich wollte meine Eigentumswohnung so schnell wie möglich und profitabil verkaufen. Deshalb habe ich mich an eine Werbeagentur der mit : "Wir kaufen ihre Immobilie sofort oder bewerben sie bundesweit" gewendet. Mir wurde dort gesagt, dass ein Sofortkauf für mich Nachteile bringen würde und ich mit eine Werbung über eine längere Zeitraum mehr erreichen würde. Bei der Frage ob ich innerhalb von 14 Tage von dem Vertrag zurücktreten könnte, ist mir gesagt worden , dass das hier nicht möglich ist. Auch wurde mir im Gespräch zugesichert, dass ich gute Chancen habe über diese Werbung die Wohnung zu verkaufen. Nach ca. 1,5 Monate hat sich nur eine Person gemeldet. Ich habe die Wohnung alleine verkauft per glückliche Zufall. Den Vertrag habe ich gekündigt aber ich muss den einmaligen Grundpreis und 3 Monate Werbepreis bezahlen obwohl es nur 2 Monate und 8 Tage beworben wurde. Außerdem soll ich eine Referenz und Gestattungsvereinbarung unterschreiben, dass : "Die Bearbeitung meines Anliegens (die Bewerbung meiner Immobilie) wurde im vollen Umfang erbracht und entprach meinen Vorstellungen." Auf dem Foto der beworbene Immobilie steht dann aufgedruckt: ERFOLGREICH. Ich ärgere mich sehr, dass ich mich habe von der freundliche Verkäuferin überreden lassen für einen Vertrag der mir nichts gebracht hat . Deshalb möchte ich so wenig wie möglich zahlen. Es geht es um einen Betrag in Höhe von 7.199,00 Euro. Kann ich den Vertrag wegen Faschberatung anfechten? Für eine hilfreiche Antwort egal ob negativ oder positiv würde ich m ich sehr freuen.

Eigentumswohnung, Immobilien, Vertrag, Rücktritt
Gewährleistung bei Fensterwartung

Wir sind eine WEG in einem 2012 fertig gestellten Haus. Mit der Firma, die die Fenster eingebaut hat, haben wir einen Wartungsvertrag gegen Festpreis. Die Fensterwartung wurde durchgeführt, das Ergebnis war niederschmetternd. Der Warter hechelte in 2 Tagen durch die knapp 30 Wohnungen, dann musste er noch einmal wieder kommen um seine Verschlimmbesserungen zu beseitigen. Bei mir ist alles OK, aber ich weiss von zwei Nachbar, bei denen es immer noch zieht.

Die Firma hat jetzt eine Rechnung über 6.000 EUR geschickt, weil sie ihren Ansicht nach die Wartung vertragsgemäß durchgeführt hat.

Es gäbe die Möglichkeit, eine günstigere Firma mit der Wartung zu beauftragen, jedoch würden wir dann nach Auskunft der Hausverwaltung den Gewährleistungsanspruch verlieren. Das erinnert mich an ein analoges Problem bei Autobesitzern, die genötigt wurden, die Inspektion bei der teuren Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Zumindest diese Angelegenheit wurde inzwischen zugunsten der Autobesitzer entschieden.

Kennt jemand eine analoge Regelung für Neubauten? Oder gar ein Gerichtsurteil?

Wie ist es mit der Höhe der Rechnung? Wenn die Firma ihren Auftrag in zwei Tagen (ordnungsgemäß) erfüllt und wir 6.000 EUR für ordnungsgemäße Ausführung vereinbart haben, mag das formal korrekt sein. Aber ich fühle mich trotzdem vera*, weil wir wegen der Gewährleistung gar keine Möglichkeit haben, einen günstigeren Anbieter zu wählen und wir jeden Preis der Firma zahlen müssten. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest für zukünftige Wartungen einen angemessenen Preis auszuhandeln? Wer garantiert mir, dass sie nicht im nächsten Jahr 10.000 EUR verlangen?

firma, Gewährleistung, Vertrag
Wettbewerbsverbot

Hallo,

Ich bin Angestellte in einem Minijob Arbeitsverhältniss bei einem Dienstleistungsunternehmen für Haushaltshilfen aller Art. Mein Arbeitgeber hat die Preise für die Kunden massiv angezogen und die Kunden wollen sich nach anderen Unternehmen umschauen. Da dies nun aber alle meine Kunden machen wollen habe ich mir überlegt mich Selbstständig zu machen und die Kundschaft evtl. zu übernehmen.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Passage die wie folgt lautet:

--> Wettbewerbsverbot

  1. Der Mitarbeiter hat die Intreressen vom "Arbeitgeber" wahrzunehmen und seine Aufgaben bei den Kunden gewissenhaft zu erfüllen.
  2. Der Mitarbeiter darf Kunden vom "Arbeitegeber" nicht abwerben oder außerhalb dieses Dienstvertrags auf Rechnung Dritter oder auf eigene Rechnung für sie tätig werden.
  3. Sollte der Mitarbeiter sich nicht an diese Vereinbarung halten, muss er an den "Arbeitgeber" eine Vertragsstrafe in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts leisten.
  4. Arbeitet ein Mitarbeiter nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mittelbar oder unmittelbar für bisherige Kunden vom "Arbeitgeber" so hat er dafür ebenfalls eine Entschädigung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts zu leisten. <--

Verstehe ich das richtig das ich NIEMALS für meine Kunden arbeiten darf falls ich den Arbeitgeber wechsel oder mich Selbstständig mache? Da steht kein definierter Zeitraum der einzuhalten ist!

Wie kann ich nun weiter arbeiten, meine Kunden behalten ohne eine Strafe zu erwarten?

Vielen Dank für Eure Antworten Gruß Janine

Arbeit, arbeitsrecht, Vertrag, Strafe
Vertreter von Stromanbieter an meiner Tür geklingelt - Habe ich ausversehen Vertrag abgeschlossen?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Es hat eben an meiner Wohnungstür geklingelt und ich habe aufgemacht. Es war ein Vertreter von dem Stromanbieter "Prima Strom", welcher in meine Wohnung gekommen ist. Wir saßen uns hin und er wollte mich überreden, den Stromanbieter zu wechseln. Er fragte mich dazu, wieviel Geld ich bei meinem derzeitigen Anbieter (Stadtwerke Hannover) monatlich zahlen muss und rechnete mir dann aus, wieviel Geld ich sparen würde, wenn ich zu "Prima Strom" wechsle. Ich sagte ihm die ganze Zeit, dass ich trotzdem bei meinem derzeitigen Anbieter bleiben möchte. Er fragte mich warum etc. Er fragte mich dann noch, ob ich irgendwelche Unterlagen von meinem jetzigen Stromanbieter da habe und ich antwortete mit nein, weil ich ihm keine zeigen wollte. Ich sagte ihm auch nochmal, dass ich bei meinem jetzigen Stromanbieter bleiben möchte. Dann schrieb er mir auf dem Zettel, auf dem er mir die Ersparnis ausgerechnet hat, noch seine Handynummer auf, falls ich es mir anders überlege. Am Ende fragte er noch: "Also soll alles so bleiben, wie es ist?" Ich antwortete daraufhin mit "Ja". Ich sagte dann, damit er nicht weiter nervt: "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück." Er stand dann auf, wir verabschiedeten uns und er ging.

Meine Frage ist jetzt: Habe ich irgendwas falsch gemacht? Ich weiß ja aus dem Fernsehen, dass solche Leute meist Abzocker sind, die irgendwelche überteuerten Verträge einem andrehen wollen. Ich habe nichts unterschrieben. Auch meine Zählernummer und Kundennummer von meinem jetzigen Anbieter kann er ja nicht wissen, da ich ihm keine Unterlagen vom Anbieter gezeigt habe. Ich hoffe nur, dass ich mit dem Satz "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück" nicht doch ausversehen einen Vertrag abgeschlossen habe oder so. Wie gesagt habe ich nichts unterschrieben und ihm auch keine Unterlagen gezeigt. Also habe ich auch keinen Vertrag abgeschlossen, oder?

Nebenkosten, Stromanbieter, stromkosten, Vertrag, Vertragsabschluß

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