Betreuer einer Jugendgruppe auf Rechnung und nicht über Vertrag?
Guten Abend,
ich möchte einen Tag nebenberuflich als Betreuer einer Jugendgruppe arbeiten und habe dem Verein, über den das Ganze läuft, meine Vergütung als Übungsleiterpauschale genannt und um einen Vertrag gebeten.
Nun kommt von der GF ein Brief mit der Bestätigung meines Angebotes zur Betreuung "als Übungsleiterpauschale zu einem Honorar von 150 Euro" und dem Satz "Verrechnung erfolgt über Rechnungslegung unter Angabe der Steuernummer."
Ich hatte weder die Absicht eine Rechnung zu schreiben - habe ich noch nie gemacht, noch dem Verein meine Steuernummer bekannt zu geben, ich wollte einen Vertrag.
Was kann ich tun? Hilfe ist dringend! Danke.
2 Antworten
Wenn Du es auf Honorar machen willst, dann musst Du auch eine Rechnung schreiben, wenn der Auftraggeber das möchte.
Aber wo ist das Problem denen eine Brief zu schreiben:
"wie vereinbart berechne ich Ihnen für einen Tag Betreuung der ....Gruppe 150,- Euro. Ich bitte um Überweisung auf ......"
und das ganze mit Deiner Steuernummer zu garnieren.
Auch wenn es unter die Übungsleiterpauschale fällt, muss es in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Wieso Umsatzsteuer? War Dein Vorjahresumsatz über 17.500,- Euro? Oder erwartest Du in 2016 mehr als 17.500,- Euro?
Wenn nein, bist Du Kleinunternehmer und darfst Umsatzsteuer nur ausweisen, wenn Du für die Regelbesteuerung optierst. Da Du aber vermutlich an einen Verein berechnest, werden die Dir kaum zu den 150,- Euro die 28,50 Umsatzsteuer extra zahlen. Also verzichte auf die Option.
Einfach das Honorar netto berechnen, dazu die Fahrkosten, wenn Du sie bekommst.
Wieso weist du nicht einfach darauf hin, dass du keine Rechungen ausstellen kannst/willst und suchst um ne geringfügige Anstellung mit Vertrag an?
An sich musst du aber auch auf Rechnungen keine USt ausweisen, da dur ja "Kleinunternehmer" wärst.
Zitat Wikipedia zur Kleinunternehmerregelung:
"Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis
und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen."
Danke für die Rückmeldung. Ich habe zwischenzeitlich etwas von der Umsatzsteuer in Rechnungen gelesen. Müsste ich nicht die Umsatzsteuer aufschlüsseln? Fahrtkosten sind mir auch zugesagt worden - wie mache ich das da mit der Umsatzsteuer? Oder kann ich, weil es einmalig sein wird, auf diese Rechnungsstellung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verzichten und nenne schlicht den Vereinbarten Betrag?