Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man jemand auf Schadenersatz verklagen will?
Angenommen die Schadenersatzforderung beläuft sich auf 200.000 Euro, die aufgrund einer Vertragsverletzung entstanden ist.
Wenn man nun diesen entstandenen Schaden von der Gegenseite einklagen will und man keine Rechtsschutzversicherung hat, wie hoch sind dann die Gesamtkosten(Gerichtskosten, Anwälte usw.), die man erstmal selbst vorstrecken müsste?
Wenn man vom Gericht den Schadenersatz zugesprochen bekommt, bekommt man dann diese Kosten auch vom Beklagten erstattet?
3 Antworten
In der Regel musst Du einen Vorschuss auf die Gerichtskosten zahlen.
Wer den Prozess verliert, muss für die gesamten Kosten (Gerichtskosten, Kosten der Klägerin oder des Klägers und Kosten der Beklagten oder des Beklagten) aufkommen.
Die Höhe der Gerichtskosten ist von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich und hängt vom Streitwert ab.
Beachte aber, dass -auch wenn Du den Prozess gewinnst - der Gegner finanziell in der Lage sein muss, die Kosten zu tragen.
eben, wenn nicht dann zahlst Du die Gerichtskosten obwohl Du gewonnen hast.
Und einen Anwalt braucht er bei der Klagsumme zwingend auch. Der wird mit Sicherheit nicht ohne Vorauszahlung einen Zivilprozeß wegen Schadenersatz aus Vertragsverletzung durchfechten.
Ab 5.000 € gehts zum Landgericht - da herrscht Anwaltszwang.
Prozeßkostenrechner gibt es eine Menge im Internet. Niemand kann aber im voraus sagen, welchen Verlauf der Prozeß nimmt. Wird etwa ein Zeuge vernommen oder ein Vergleich geschlossen, so hat das Auswirkung auf die Höhe der Anwaltskosten.
Wer im Prozess unterliegt muß auch die Anwaltskosten des Gegners tragen. Hoffentlich kann er das dann auch.
eben, wenn nicht dann zahlst Du die Gerichtskosten obwohl Du gewonnen hast.
http://www.der-prozesskostenrechner.de/
schöner Rechner.....