Makler trotzt mündlicher Zustimmung absagen?

1 Antwort

Natürlich kann man schadlos von einer Anmietung Abstand nehmen, wenn das schriftliche Vertragsangebot des Vermieters, um gänzlich unerwähnte Kleinreparaturklausel erweitert, eine Renovierung hierrin geschuldet oder Winterdienst abgeleistet werden muss, inakzeptal ist.

Diese Entscheidung teilt man dem Makler schlicht mit, gibt einen ggf. vermieterseits unterzeichneten Mietvertrag zurück, damit die Wohnung überhaupt wirksam anderweitig vermietet werden kann und gut ist.

Das der Makler sein Honorar vom auftraggebenden Vermieter nur bei erforlgreicher Vermittlung bekommt, kann dir egal sein, oder?

G imager761