Gewährleistung bei Fensterwartung
Wir sind eine WEG in einem 2012 fertig gestellten Haus. Mit der Firma, die die Fenster eingebaut hat, haben wir einen Wartungsvertrag gegen Festpreis. Die Fensterwartung wurde durchgeführt, das Ergebnis war niederschmetternd. Der Warter hechelte in 2 Tagen durch die knapp 30 Wohnungen, dann musste er noch einmal wieder kommen um seine Verschlimmbesserungen zu beseitigen. Bei mir ist alles OK, aber ich weiss von zwei Nachbar, bei denen es immer noch zieht.
Die Firma hat jetzt eine Rechnung über 6.000 EUR geschickt, weil sie ihren Ansicht nach die Wartung vertragsgemäß durchgeführt hat.
Es gäbe die Möglichkeit, eine günstigere Firma mit der Wartung zu beauftragen, jedoch würden wir dann nach Auskunft der Hausverwaltung den Gewährleistungsanspruch verlieren. Das erinnert mich an ein analoges Problem bei Autobesitzern, die genötigt wurden, die Inspektion bei der teuren Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Zumindest diese Angelegenheit wurde inzwischen zugunsten der Autobesitzer entschieden.
Kennt jemand eine analoge Regelung für Neubauten? Oder gar ein Gerichtsurteil?
Wie ist es mit der Höhe der Rechnung? Wenn die Firma ihren Auftrag in zwei Tagen (ordnungsgemäß) erfüllt und wir 6.000 EUR für ordnungsgemäße Ausführung vereinbart haben, mag das formal korrekt sein. Aber ich fühle mich trotzdem vera*, weil wir wegen der Gewährleistung gar keine Möglichkeit haben, einen günstigeren Anbieter zu wählen und wir jeden Preis der Firma zahlen müssten. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest für zukünftige Wartungen einen angemessenen Preis auszuhandeln? Wer garantiert mir, dass sie nicht im nächsten Jahr 10.000 EUR verlangen?
2 Antworten
Fensterwartung? So ein Unfug! Wenn es nicht um Holzfenster geht -die regelmäßig gestrichen oder lasiert werden müssen- bedürfen Fenster keiner Wartung. Erste Schäden an Fenstern treten nach meiner Erfahrung erst nach etwa 10 Jahren auf und dann auch nur hier und da.
Was die Wartung mit der Gewährleistung zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Ein Vergleich mit PKW`kann nicht gemacht werden da diese Verschleißstoffe haben.
6000 Euro ist zudem ein Wucherpreis.Es geht doch anscheinend nur um schmieren und justizieren der Fenster, sofern erforderlich. Für diesen Preis bekäme man nach meiner Erfahrung etwa 20 Fenstereparaturen mit den typischerweise entstehenden Schäden bezahlt.
Und das ist auch noch der Preis für Holzfenster. Bei anderen Materialien wirds vermutlich billiger da das Lackieren entfällt.
Hier sehe ich eine Widersprüchlichkeit:
haben wir einen Wartungsvertrag gegen Festpreis.
gegenüber
Die Firma hat jetzt eine Rechnung über 6.000 EUR geschickt, weil sie ihren Ansicht nach die Wartung vertragsgemäß durchgeführt hat.
Wenn die Wartung also nur im Gucken besteht und Materialkosten extra kosten, dann würde ich lieber die Fenstereinbaufirma aus Gewährleistung in Anspruch nehmen, weil das Euch allenfalls Rechtsberatung kostet.
Ich war schon damals gegen Fensterwartung, hatte aber die WEG gegen mich. Das Problem ist, dass die Gewährleistungfrist nach zwei Jahren beendet ist, wenn keine Wartung durch die Firma, die den Einbau durchgeführt hat, gemacht wird. Das behauptet zumindest die Hausverwaltung. Ich finde §13 Abs. 4 passt nicht auf Fenster...
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=188258
Hier wird auch über dein Problem diskutiert.
Der Meister Köhler verlangt 15 € pro Fenster .
http://www.meister-koehler.de/wartungsvertrag-fenster-tueren.html