Schenkungsvertrag?

4 Antworten

Der Kontakt mit den neuen Besitzern war unnötig, denn die haben im guten Glauben den Hund erworben.

Richtig wäre die Aufforderung an die Ex den Hund zurück zu geben. Die muss den Kaufvertrag annullieren.

Sie hat das Tier unterschlagen und verkauft.

Ggf. hilft eine Anzeige bei Polizei, oder Staatsanwaltschaft, um der Dame ihr Unrecht klar zu machen.

Nimmt man den Besitz eines Menschen in Obhut, weil der im Krakenhaus ist, dann trägt man dafür die Verantwortung. kann man das nicht einhalten, dann muss man dem Eigentümer sagen, "pass auf, ab nächster Woche musst Du einen anderen für das Tier finden."

Geht das nicht, hat man (§ 677 ff BGB) in Geschäftsführung ohne Auftrag, das Tier z. B. in ein Tierheim zu bringen und das Geld für die Unterbringung zu verauslagen. Dass kann man dann vom Hundebesitzer gem. § 683 BGB zurück fordern.



"weil der im Krakenhaus ist"

Dahin hätte er den Hund doch mitnehmen können. Ich glaube, die Tiere vertragen sich ;-))))))

Bei Tieren, die durch eine Tierschutzorganisation erworben wurden, verhält es sich etwas anders. Dort herrschen eigene Gesetze.

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Sie hat mir allerdings 2 Monate schriftlich den Hund geschenkt ( Schenkungsvertrag ) und auch unterschrieben.

........ heißt das, du willst für die 2 Monate lt. Vertrag das Tier zurück ?  ;-)

Das hättet ihr zu Beginn deines Klinikaufenthaltes klären müssen ! Schenkung hin und Schenkung her !

Geben die neuen Besitzer das Tierchen nicht heraus, musst du wohl Klagen aber eine Klage ist nicht kostenlos.  " Lebenserfahrung " !!!!

Danke für die schnelle Antwort.

Der Tierschutzverein weiss davon mittlerweile aber Ihnen sind die Hände gebunden, wie mir gesagt wurde. Ich möchte einfach nur wissen ob ich eine Chance habe meinen Hund wieder zu bekommen und wenn ja, wie ich es anstellen kann !?

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@hArLeY23

Nein, Du hast keine Chance, weil der Vertrag zwischen Euch ungültig war.

 Hilf doch einfach einem weiteren Hund ein liebes Zuhause zu finden.

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@hArLeY23

Weil er nicht rechtsgültig ist. Die Freundin durfte den Hund nicht verschenken. Das steht auch in dem Vertrag den sie abgeschlossen hat.

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@Primus

Wenn sie den Hund nicht verschenken durfte, dann durfte sie ihn mit der gleichen Rechtsgrundlage auch nicht verkaufen - oder sehe ich das falsch? Eine Schenkung ist ein Eigentümerwechsel ohne Kosten, ein Verkauf ein Eigentümerwechsel gegen Bezahlung.

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@Snooopy155

Nein, das siehst Du nicht falsch. Ohne Abstimmung mit der Organisation darfst Du keine eigenmächtige Handlungen vornehmen.

Bei meiner Tochter war es sogar so, dass der Vertrag, der auf dem Namen des Schwiegersohnes lief, nach der Trennung auf den Namen der Tochter umgeschrieben werden musste. Das passierte aber auch erst, nachdem sich die Organisation davon überzeugt hat, dass sich die Verhältnisse für den Hund nicht verschlechtern.

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Alles was Deine Freundin bisher mit dem Tier gemacht hat, war nicht rechtens, denn auch wenn sie den Hund von der Tierschutzorganisation übernommen hat, darf sie damit nicht machen was sie will.

Wenn sie nicht mehr in der Lage ist, sich um den Hund zu kümmern, ist sie verpflichtet, sich zuerst an die Organisation zu wenden. Von dort aus wird geprüft, wer sich weiterhin um den Hund kümmert.

Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Organisation von der Weitergabe erfährt, denn es werden regelmäßige Kontrollen über das Befinden des Hundes durchgeführt.

Also ist Ärger vorprogrammiert!

ist das so ? na dann wäre eine Mitteilung an die Organisation Tierschutz doch schon weiter führend !

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@Gaenseliesel

Ja, ich kenne das von meiner Tochter, die sich zwei Hunde über eine solche Organisation zugelegt hat.

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Hallo,

ich glaube, dass ist komplizierter als es im ersten Moment scheint. Du bist zwar laut Schenkungsvertrag der Eigentümer des Hundes, aber die Ex war zumindest für die letzten zwei Monate der Besitzer. Ich würde - wenn es die wichtig ist - eine Anwalt zu Rate ziehen.

Ich kenne diesen Fall öfter von Pferden, die zur Verfügung gestellt werden und ohne das Wissen des Eigentümers verkauft. Das Tier haben die i nicht zurück bekommen, soweit ich weiß!

Clopin