Wer ist für mich, bei Leistungsunfähigkeit zuständig?

2 Antworten

Wärest Du krankgeschrieben, hättest Du keinerlei Probleme, denn ALG I wird gezahlt, wenn gleichzeitig ein Rentenantrag läuft.

Auch das Jobcenter zahlt nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dir bleibt dann nur noch der Besuch beim Sozialamt.

Wichtig ist, dass Du einen Rentenantrag stellst, der dann eventuell auf Zeit bewilligt wird und Du während dieser Zeit soweit hergestellt bist, dass Du wieder ins Berufsleben einsteigen kannst.

Also weder ALG 1, noch ALG 2?

Die Problematik, laut Informationsstelle des Sozialamtes, ist, dass ich wohl "nur 6 Monate" leistungsunfähig bin und für das Sozialamt "nicht relevant" bin..so die Antwort der Informationsstelle.

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@Luffy66

Dann dürfte es doch ein leichtes sein, Dich krankschreiben zu lassen und für diese Zeit Krankengeld zu beziehen. Die Krankenkasse muss einspringen. Du kannst dann damit rechnen, dass Du von dort zu einem Rentenantrag aufgefordert wirst.

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Also die Bearbeitungszeit für den ALG II - Antrag noch abwarten und dann einfach bei der Krankenkassen melden, falls ALG II abgelehnt wird?!

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@Luffy66

Warum gehst Du nicht auf die Krankschreibung ein, die der einzige Ausweg aus Deinem Dilemma wäre?

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@Primus

Das würde heißen, ich müsse zu meinem mich betreuenden Facharzt gehen und eine Krankschreibung ersuchen und diese dann dem JobCenter zukommen lassen?

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@Luffy66

Wenn Du sozialversicherungspflichtig tätig warst, lässt Du Dich krankschreiben, meldest Dich arbeitslos und kannst Dich erst dann mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, die sofort mit der Zahlung von Krankengeld beginnt

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@Primus

Im Voraus, bitte verzeihe mir meine Unsicherheit und die vielen unschlüssigen Fragen..habe heute jegliche Ämter, mit wenig Erfolg, angerufen...

Also...ich war doch aber schon arbeitslos gemeldet und dort wurde mir nach der amtsärztlichen Untersuchung das ALG 1 eingestellt und ich wurde an das JobCenter übergeben. Also kann ich mich doch nicht nochmal beim Arbeitsamt anmelden. Die Zuständigkeit ist doch nicht mehr in deren Bereich?! ich bin verwirrt... Ich war in den letzten Jahren sozialversicherungspflichtig, ja.

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@Luffy66

Kein Problem, nur fragenden Menschen kann geholfen werden;-))

Ich rate Dir nun, setze Dich persönlich und nicht telefonisch mit Deiner Krankenkasse in Verbindung und lass Dir dort erklären, wie es für Dich weiterläuft.

Ich frage mich trotzdem, warum Du nach der amtsärztlichen Untersuchung nicht sofort Deinen Arzt aufgesucht und Dich krankschreiben lassen hast. Ohne Krankschreibung zahlt auch die Krankenkasse nicht.

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@Primus

Im Nachhinein frage ich mich dies auch. Mein Facharzt hatte etwas längeren Urlaub und ich konnte ihn somit erst verspätet das Attest weitergeben. Morgen habe ich einen Termin und vielleicht kann er mir helfen?! hoffe ich.

Vielen Dank für die Auskünfte.

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@Luffy66

Gern geschehen ;-)

Ich wünsche viel Glück!

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Also auch kein ALG 2?

Laut Informationsstelle des Sozialamtes falle ich höchstwahrscheinlich auch nicht einmal in deren Zuständigkeitsbereich, da ich "lediglich 6 Monate erwerbsunfähig sei"...so die Aussage der Informationsstelle.

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Das einzige Problem was ich sehe ist der Aufhebungsvertrag. Den hättest du NIEMALS unterzeichnen dürfen. Es ist nur verständlich, dass du eine 3-Monatige Sperre hast. Ob nun ALG 1 oder 2. Ich würde dir anhand der "Dummheit" empfehlen nun einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, er wird dir sicherlich weiter helfen oder dich ggf. weiterleiten (mag sein, dass du einen Anwalt für Sozialrecht brauchst). Ich sehe es so, dass du nun ALG2 beantragen müsstest, deine "Krankheit" ist dann sekundär. ALG2 wird nicht nur für erwerbsfähige gezahlt.

PS: Evtl. könntest Du den Aufhebungsvertrag anfechten, wenn dich der Arbeitgeber unter Druck gesetzt hat. Nachweise wären hilfreich.

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Der Aufhebungsvertrag kam durch meinen Wunsch zustande und ich habe keine 3-Monatige Sperre erhalten, da ich mit meinem Arzt und dem Amt gesprochen habe. Ich habe ALG 1 sofort, ohne Sperre, erhalten, aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme..ALG 1 wurde lediglich eingestellt, nicht gesperrt, weil das amtsärztliche Gutachten so ausgefallen ist, dass ich momentan nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sei..Folglich kam es zur gesetzlich nachvollziehbaren Einstellung des ALG 1...Daraufhin wurde ich automatisch vom Arbeitsamt zum JobCenter übergeben..Daraufhin entwickelte sich ja meine Sorge. Eben weil ich nicht für den Arbeitsmarkt ( weniger als 3h/ Tag und länger als 6 Monate ) zur Verfügung stehe, ob ich dann überhaupt ALG 2- Anspruch habe...

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@Luffy66

So wie ich es sehe hast du definitiv einen Anspruch, wenn da nicht ggf. Zwischenhürden gibts wie z.B. Krankengeld etc.

ALG2 ist ja nicht ALG2, es wird in verschiedene Bereiche unterteilt wie z.B. Grundsicherung für 1. Erwerbsfähige, 2. nicht Erwerbsfähige, 3. Grundsicherung im Alter, etc. Alles das ist so zu sagen ALG2

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