Wie bei einem Gartengrundstück einen einfachen und kostengünstigen Eigentümerwechsel organisieren?
In meinem Heimatdorf welches zur Gemeinde Pöhl (PLZ 08543) gehört, gibt es ein Gartengrundstück von ca. 400 m² Größe, welches ich gern von einem älteren Ehepaar übernehmen möchte. Diese sind froh, wenn der Garten gepflegt wird, da sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind und würden mir den Garten schenken. Der Geschäftswert wird wohl bei 1500 Euro liegen. Das Ehepaar hat den Garten für knapp 4000 DM der Gemeinde abgekauft.
Wie bei diesem Gartengrundstück einen einfachen und kostengünstigen Eigentümerwechsel organisieren?
Was ist zu tun und was wird es kosten?
2 Antworten
Notarielle Beurkundung und grundbuchliche Umschreibung ist notwendig.
Schenkung, oder Verkauf ist hier egal.
Bei Schenkung keine Schenkungssteuer, weil unter 20.000,-
Bei Kauf keine Grunderwerbsteuer weil unter 2.500,- Euro § 3 Nr. 1 GrdEStG
Bei Notar ist es egal, weil der Wert der gleiche ist.
Welcher Notar ist egal, Du kannst den nehmen, der am nächsten bei den netten Leuten ist.
Beim Kauf eines Grundstücks führt kein Weg am Notar vorbei. Bei 1500 Euro Kaufpreis treten dem Notar die Tränen ins Auge, so gering ist sein Verdienst. Wie hoch genau, verrät Dir einer der 10000 Notarkostenrechner den Du im Internet findest.
Wieso hier das Stichwort Schenkung auftaucht, mußt Du uns aber mal verraten. Wenn der eine Teil ein Grundstück "schenkt" und der andere Tel dafür Geld "schenkt" nennt man das gemeinhin Kauf. Und Schenkungen könnten im übrigen auch nicht ohne Notar vollzogen werden.
Danke. Also werde ich mich an einen Notar wenden.
Ist es egal welcher Notar? Die alten Leute können nicht mehr so gut Autofahren, würde deshalb einen Notar in deren nähe suchen wollen. (alles innerhalb BRD)
Sie wollen mir den Garten schenken - deshalb das Stichwort Schenkung.
Ich weiß aber nicht, ob es vielleicht sinnvoll ist, den Garten für einen kleinen Betrag zu kaufen. Deshalb das Stichwort Kaufvertrag.
Bei einer schenkung wird der geschätzte Zeitwert für die Kostenberechnung herangezogen, bei einem Kauf der gezahlte Kaufpreis. Nur wenn dieser weit vom Verkehrswert nach unten abweicht, werden zur Kostenberechnung der Verkehrswert herangezogen. Der Notar sollte hierzu ebenfalls klar Auskunft geben können. Jeder Notar ist berechtigt, eine Schenkung oder einen Kauf zu beurkunden und abzuwickeln.
Es fallen folgende Kosten an: Notarkosten und Grundbucheintragungskosten. Eine Auflassungsvormerkung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Bei einem Wert von 1 000 - 1 500 € fallen an Notar-und Grunduchkosten weniger als 200 € an, wobei ich snoopy beipflichte, hier ausnahmsweise auf eine (kostenpflichtige) Auflassungsvormerkung zu verzichten. Der Notar wäre von diesem Verzicht bereits im ersten Gespräch zu informieren.
Top Antwort, wie von Dir bekannt.