Kann ich eine Werbevertrag für meine Immobilie wegen Falschberatung anfechten?
Hallo, ich wollte meine Eigentumswohnung so schnell wie möglich und profitabil verkaufen. Deshalb habe ich mich an eine Werbeagentur der mit : "Wir kaufen ihre Immobilie sofort oder bewerben sie bundesweit" gewendet. Mir wurde dort gesagt, dass ein Sofortkauf für mich Nachteile bringen würde und ich mit eine Werbung über eine längere Zeitraum mehr erreichen würde. Bei der Frage ob ich innerhalb von 14 Tage von dem Vertrag zurücktreten könnte, ist mir gesagt worden , dass das hier nicht möglich ist. Auch wurde mir im Gespräch zugesichert, dass ich gute Chancen habe über diese Werbung die Wohnung zu verkaufen. Nach ca. 1,5 Monate hat sich nur eine Person gemeldet. Ich habe die Wohnung alleine verkauft per glückliche Zufall. Den Vertrag habe ich gekündigt aber ich muss den einmaligen Grundpreis und 3 Monate Werbepreis bezahlen obwohl es nur 2 Monate und 8 Tage beworben wurde. Außerdem soll ich eine Referenz und Gestattungsvereinbarung unterschreiben, dass : "Die Bearbeitung meines Anliegens (die Bewerbung meiner Immobilie) wurde im vollen Umfang erbracht und entprach meinen Vorstellungen." Auf dem Foto der beworbene Immobilie steht dann aufgedruckt: ERFOLGREICH. Ich ärgere mich sehr, dass ich mich habe von der freundliche Verkäuferin überreden lassen für einen Vertrag der mir nichts gebracht hat . Deshalb möchte ich so wenig wie möglich zahlen. Es geht es um einen Betrag in Höhe von 7.199,00 Euro. Kann ich den Vertrag wegen Faschberatung anfechten? Für eine hilfreiche Antwort egal ob negativ oder positiv würde ich m ich sehr freuen.
3 Antworten
Da würde mich mal der Vertrag interessieren, welche Werbeleistungen die für 7.199,- Euro, also vermutlich 6.050,- + Umsatzsteuer erbringen sollten, oder erbracht haben.
Mir erscheint das recht viel, denn selbst wenn es in einschlägigen Fachzeitschriften usw. beworben wurde, kann ich mir diese Kosten kaum vorstellen, ausser man hätte es ganz dich aufgemacht.
Zum Thema der Bewertung kann ich nur sagen, Du darfst nicht lügen. Wenn der Verkauf nicht durch deren Werbung zustande kam, darfst Du es auch nicht behaupten.
Stelle Dir vor da klagt mal einer, weil er den Abschluss nur wegen der positiven Bewertungen gemacht hat und es stellt sich heraus, das Du und 20 andere diese Urteile falsch abgegeben haben.
gibt es mehr information zu diese frage zwischenzeit?
Da Du einen Vertrag hast, sollte konkret geprüft werden, was genau als Leistung versprochen wurde. Diese Leistung ist wöchentlich oder monatlich nachzuweisen.
Gibt es dort keine Garantie für einen Verkauf, dann bietet die Agentur eben nur "Werbung" auf aktuellem Stand der Technik an und hat damit ihre Aufgabe erfüllt. Das hat sie wahrscheinlich auch getan, jedoch war wohl der Preis dafür zu hoch.
Es handelt sich daher wahrscheinlich nicht um Falschberatung oder Betrug, sondern schlicht eine Diskrepanz zwischen (vielliecht von der Agentur auch suggerierten) Erwartungen und der Realität.
Hallo, vielen Dank für Ihren Antwort. Ich könnte Ihnen den Vertrag zuschicken. Soll ich das tun? Zur Zeit bin ich noch im Gespräch mit der Agentur was die Bezahlung der Rechnung betrifft. Herzliche Grüße