Muß ich die Rechnungen/Mahnung einer Versandfirma für seit 2 bzw. 3 Jahren unverschuldet offene Rechnungen bezahlen?

1 Antwort

  1. Gem. § 195 BGB verjähren Lieferungen und andere Rechnungen nach 3 Jahren, wobei der Beginn der Frist mit Ablauf des Jahres endet in dem die Forderung entstanden ist. Die Lieferung aus Januar 2016 würde erst mit Ablauf des 31. 12. 2019 verjähren, die andere 2020.
  2. Was Du wegen der Einwilligung zur Abbuchung auf keinen Fall zahlen musst, wären Mahngebühren und ggf. berechnete Zinsen, denn daran, trägst Du keine Schuld.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Allerbesten Dank! Das hilft mir weiter, auch wenn einen solche Forderungen nach so langer Zeit meist unerwartet treffen und sehr ärgerlich sind. Ich frage mich auch, weshalb diese Firma den zweimal gemachten Fehler erst so spät bemerkt... Aber sei´s drum... Danke nochmal für Ihren Rat! :-)

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