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Ärger mit dem Notar. Wie sieht die Rechtslage aus?

Im September letzten Jahres bin ich mit meiner Mutter bei unserem Notar gewesen. Es ging in erster Linie um eine Vorsorgevollmacht (Neueintragung einer Vertrauensperson) und um eine Information zu einer ggf. anstehenden Testamentsänderung.

Als pflegender Angehöriger meiner Mutter äußerte ich, dass ich im Falle einer späteren Unterbringung meiner Mutter in einem Pflegeheim das Haus verkaufen müsse.

Darauf hin machte der Notar einen Vorschlag, dass Haus auf mich zu übertragen. In diesem Fall wäre es nicht so einfach mich vor die Tür zu setzten.

Ich erklärte dem Notar darauf hin meine Bedenken, da ich seit beginn der Pflegetätigkeit meiner Mutter seit 2019 Sozialleistungen beziehe (Harz 4 bzw. Bürgergeld) und ich diesen Vorschlag zuerst prüfen müsse.

"Ich kann ihnen ja mal einen Vertragsentwurf zukommen lassen." Dieses habe ich nicht explizit abgelehnt, da ich davon ausgegangen bin, dass ich diesen zur Prüfung gebrauchen könne.

Als Bezieher von Sozialleistungen wäre ich jedoch gar nicht in der Lage die Kosten für ein Einfamilienhaus zu tragen. Weiter hätte eine Übertragung auch Einfluss auf den Leistungsbezug, so dass diese Übertragung absolut keinen Sinn gemacht hätte. Für meine Begriffe hätte der Notar dieses wissen müssen.

Auf meine Frage was eine Übertragung im Falle des Zustandekommens kosten würde, wurde uns ca. 1500 Euro mitgeteilt.

Im Dezember - Termin war im September - habe ich telefonisch einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass dieser Vorschlag für uns nicht in Betracht kommt.

Jetzt haben wir eine Kostenrechnung über 2600,-- Euro erhalten mit einem zugrundeliegenden Verkehrswert, der 200.000 Euro über dem der Testamentserstellung 2020 liegt. Angeblich haben sich diese seit diesem Jahr drastisch erhöht.

Frage:

Ist ein Vertrag aufgrund des Entwurfes trotz meines Hinweiseses, vorab prüfen zu wollen, ob dieser Vorschlag für uns überhaupt sinnvoll ist zustande gekommen.

Ist die Gebührenerhöhung von 1500 auf 2600 Euro rechtens für den Fall, dass wir zahlen müssen?

Notarvertrag
Nießbrauch - Notarvertrag anfechten?

Vor mehr als 30 Jahren - ich selbst war damals gerade 19 Jahre alt - wurde mir ein Notarvertrag "untergejubelt", der meinem Vater einen sehr weitreichenden Nießbrauch an meiner als Nacherbin geerbten Immobilie einräumt.

Allerdings wird mir als Nacherbin dadurch die Nutzung der Immobilie sehr stark eingeschränkt bzw. deren vollumfängliche - außer der väterlichen Wohnung - Nutzung nahezu unmöglich gemacht. Dies geht sogar so weit, dass mir im schlimmsten Fall der Zugang zu meiner in dem Haus befindlichen Wohnung und Garage verwehrt werden kann, da mein Vater Nießbrauch am Grundstück hat. 

Mir wurde damals beim Notar erzählt, dass es sich hierbei lediglich um ein Wohnrecht für meinen Vater handelt. Seltsam auch, dass ich vorher nie einen Vertragsentwurf sah und nach der Beurkundung nie ein Exemplar der Notarurkunde bei mir angekommen ist. Auch meine Mutter und mein Vater sprachen mir ggü. stets nur davon, dass mein Vater Wohnrecht an der Wohnung hat.

Jetzt - mehr als 30 Jahre später - bin ich aus allen Wolken gefallen, als ich beim Aussortieren der Unterlagen meiner verstorbenen Mutter die Notarurkunde mit dem Eintrag Nießbrauch fand.

Wortlaut der Urkunde: ...nachdem in dem Testament nichts über Wohnrecht erwähnt wird legen wir Folgendes fest: Nießbrauch an.....

Die Krux an der Geschichte aber ist,  dass mein Großvater sehr wohl eine ganz genaue Festlegung für das Wohnrecht der Schwiegersöhne getroffen hatte.

Meine Mutter war Vorerbin ich bin Nacherbin.

Das schlimmste an der Sache ist, dass ich nicht einmal im Notfall (z. B. Unwetterschaden am Haus, der nicht durch Versicherung gedeckt ist) eine Hypothek aufnehmen kann.

Mein Großvater mütterlicherseits hatte in seinem Testament mehrfach betont, dass das Haus erhalten werden soll und auch für viele Eventualitäten im Testament Festlegungen getroffen.

Was würdet ihr in solch einem Fall tun?

Nießbrauch, Notarvertrag
Verjährt ein Notarvertrag (Nachlassangelegenheit/Testament)?

Oder ist der Schadentag ausschlaggebend? Es geht um Notarvertrag (Regellung des Nachlassen) meines Vaters, der an Lungenkrebs erkrankte und nach 4 Jahren kampf gegangen ist. Er war im Hospizt und bekamm alle paar Stunden Morpium. Es wurde in diesem Zustand ein Vertrag mit einem Notar gemacht. Morgens bekamm mein Vater kein Morphium und 16 Uhr kam ein Notar. Der Vertrag ist von 2009 und war zu dem Zeitpunkt ok für mich. Meine Mutter sollte das Haus, Gründstück und Firma bekommen und wir Kinder erben wenn Sie geht. Mein Schwager sollte mit in der Firma sein und diese quasi leiten. Das hatte mein Papa gewollt und mein Schwager ist geküntigt. Die Technik alles veräußert. Es lebt ein neue Mann da(der auch Kinder hat). Das Haus ist höchst müllig und dreckig mittlerweile. Das mein Schwager und die Sekretärin gekündigt ist, Technik verkauft ist hat meine Mutter bis heut mir nicht gesagt. Ich weiss es v. meiner Schwester. Ich hab all die Zeit gedacht Sie sagt es mal, das es Ihr zu viel ist. Was verständlich wäre - aber nix. Nun stört mich das alles so sehr. (Das ist sicherlich der sognannte Schadentag!?)Denn mein Vater hat das Haus mit dem verstorbenem Bruder gebaut und die Firma ist aus einer "Intressengemeinschaft" von meinem Papa und Onkel entstanden. Das zu sehen tut weh und Papa dreht sich sicher im Grabe um. Kann ich nun noch etwas machen, noch nachträglich Einspruch einlegen oder ist es verjährt? Ich hab nie mündl./schriftl.verzichtet, sondern einfach alles gelassen wie es immer war.

Erbe, Testament, verjährung, Einspruch, Notarvertrag
Vertragsvarianten für Verkauf einer schlüsselfertigen Wohnung VOR Fertigstellung der Innenarbeiten?

Hallo!

Es soll eine schlüsselfertige Eigentumswohnung noch vor ihrer Fertigstellung verkauft werden. Die Wohnung wurde als schlüsselfertig vom Bauträger gekauft und muss nun aber noch vor dem Erstbezug weiterveräußert werden. Die Innenausbauten wurden bislang in Absprache mit dem Bauträger zurückgehalten, damit der neue Käufer hier noch ein Mitspracherecht bei Böden, Tapeten... hat. Aus diesem Grund ist natürlich auch noch nicht der komplette Kaufpreis an den Bauträger geflossen.

Einer Rückabwicklung und Neuverkauf stimmt der Bauträger, trotz bereitstehendem Käufer, nicht zu. Welche Vertragsvarianten gibt es nun??? Die Wohnung muss ja im Sinne des neuen Käufers fertiggestellt werden, nach dem Grundbuch läuft die Wohnung ja aber noch auf den Bauträger und somit ist ja dieser noch Eigentümer (?) und ich als Verkäufer möchte doch aber die Wohnung sofort und mit allen Rechten bezüglich der Fertigstellung an den neuen Käufer übertragen ?!? Ich kann ja nicht im Eigenauftrag die Wünsche des neuen Käufers verwirklichen, den Kauf mit dem Bauträger selbst bis zur Abnahme abschließen und dann erst den Notarvertrag mit dem neuen Käufer abschließen??? Welche Möglichkeiten gibt es?

Eigentumswohnung, Hauskauf, Immobilien, Immobilienverkauf, notar, Vertragsrecht, Wohnungskauf, Bauträger, Notarvertrag, Wohnungsverkauf

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