Ärger mit dem Notar. Wie sieht die Rechtslage aus?

3 Antworten

Der Vertragsentwurf wurde nicht bestellt. Er muss auch nicht widersprochen werden.

Auch für mich hört sich dies nach einer unverbindlichen Zusendung eines Formulares an.

Auch denke ich, dass die Spielregeln hinsichtlich "kostenpflichtig bestellen" nicht eingehalten wurden.

okobonzo 
Fragesteller
 31.03.2023, 13:39

Danke für Deine Antwort!

Wieso sollte der Abrechnung des Notares nicht widersprochen werden? Ich muss doch irgend wie auf die Rechnung reagieren. Wenn ich diese einfach ignoriere werden wahrscheinlich Mahnungen bis zum Mahnbescheid ins Haus flattern?

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senior1  31.03.2023, 21:33
@okobonzo

Das "Widersprochen" bezieht sich nicht auf die Rechnung, sondern auf den Vertragsentwurf. Der Notar hat einen Vorschlag hinsichtlich einer Hausübertragung gemacht. Diesen Vorschlag hast du abgelehnt. Der Notar hat dann vorschlagen dir einen Vertragsentwurf zukommen zu lassen. Dies hört sich für einen Laien nach einem kostenlosen Informationsblatt an. Ähnlich wie "Ich schicke ihnen mal ein Prospekt". Hier versucht der Notar deine Ablehnung auf diese Art zu umgehen - und dies dürfte vor keinem Gericht standhalten. Ein guter Rechtsanwalt würde dies zerpflücken.

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Nach dem lesen des Textes frage ich mich, warum man sowas macht.

Weis doch jeder das Notare richtig Geld kosten. Immer so ca. 1-2%.

Also auch die Testaments-Änderung kostet richtig viel Geld.

Also auch das wg. Deiner Mutter kostet doch 1000-2000€.

Klar Du hast einen Vertragsentwurf angefordert bzw. zumindest nicht widersprochen, stillschweigend eingewilligt. Du must in jedem Fall zahlen.

Testamente Vorsogevollmachten werden doch nicht besser, sicherer, wenn man die beim Notar macht. Sowas glauben nur die alten, die nicht Bescheid wissen.

Auch nach einem notariellem Testament kann man jederzeit ein handgeschriebenes Folge-Testament machen. Aber die Alten glauben, das man dann zum Notar müste, das ist scheinbar der Hintergrund.

Weist Du eigentlich, das man für ein notarielles Testament dann bei Eröffnung nochmal 100€ zahlen muss, auch wenn man nicht Erbe geworden ist?

10 Testamente eines Erblassers sorgen für 1000€ Eröffnungskosten........

hildefeuer  31.03.2023, 11:34

Grundsätzlich ist es falsch Dinge/Geschäfte mit jemandem zu machen, der sich nicht auf Augenhöhe befindet. Das ist bei Juristen und Polizisten, Lehrern, Politikern immer der Fall. Also Finger weg.

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okobonzo

Kurzgefasst: Du hast nicht widersprochen, folglich hast du die Kosten für den Entwurf zu zahlen.

Zur Gebührenhöhe: Bei einem Geschäftswert von 550. bis 600 000 € fällt eine 20/10 Gebühr in Höhe von 2.190,-- zuzüglich 19 % Umsatzsteuer an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung