Vereinbarung im Notarvertrag vererbbar?


12.02.2020, 15:09

Der genaue Wortlaut im Notarvertrag:

"Die Vertragsschließenden vereinbaren weiterhin schuldrechtlich, dass bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Teilen davon die Hälfte des dann erzielten Verkaufserlöses an die Erschienene zu 4. (meine Schwester) auszuzahlen ist."

2 Antworten

Dieser Anspruch wird vererbt.

Ich würde mir an Deiner Stelle Gedanken darüber machen, ob unter Veräußerung nur ein Verkaufsvorgang zu verstehen ist, oder, ob jede Form der Entäußerung des Eigentums, inklusive Erbschaft und Schenkung, darunter fällt.

Es ist im übrigen kaum zu glauben, dass ein Notar, von dem ja offenbar die Formulierung stammt, eine derart unklare und vielseitig auslegbare Klausel in den Vertrag aufgenommen haben soll.

Lilanemrac 
Fragesteller
 12.02.2020, 15:10

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe jetzt noch einmal in den Notarvertrag reingeschaut und da steht wortwörtlich:

"Die Vertragsschließenden vereinbaren weiterhin schuldrechtlich, dass bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Teilen davon die Hälfte des dann erzielten Verkaufserlöses an die Erschienene zu 4. (meine Schwester) auszuzahlen ist."

Diese Vereinbarung ist wirklich vererbbar? Auch wenn nach so langer Zeit nur unser Geld in Haus und Grunstück geflossen ist?

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Privatier59  12.02.2020, 15:57
@Lilanemrac

An der Vererbbarkeit gibt es keinen Zweifel.

Was die sonstige Auslegung betrifft wird man die damalige Situation der Beteiligten umfassend ermitteln und berücksichtigen müssen.

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Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe jetzt noch einmal in den Notarvertrag reingeschaut und da steht wortwörtlich:

"Die Vertragsschließenden vereinbaren weiterhin schuldrechtlich, dass bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Teilen davon die Hälfte des dann erzielten Verkaufserlöses an die Erschienene zu 4. (meine Schwester) auszuzahlen ist."

Diese Vereinbarung ist wirklich vererbbar? Auch wenn nach so langer Zeit nur unser Geld in Haus und Grunstück geflossen ist?