Vereinbarung im Notarvertrag vererbbar?
Meine Eltern haben mir das Haus überschrieben. Meine Schwester hat einen finanziellen Ausgleich bekommen. Im Notarvertrag steht aber ein Passus: "Wird das Haus irgenwann veräußert, steht ihr die Hälfte des Verkaufserlöses zu".
Das ist jetzt 30 Jahre her. Seit dem haben wir viel in das Haus investiert und unser Sohn möchte jetzt anbauen und das Haus einmal übernehmen.
Das Haus soll nicht verkauft werden, aber da man nicht weiß was in Zukunft passieren wird, möchten wir gern wissen, ob die Vereinbarung, die wir mit meiner Schwester haben, auf ihre Kinder vererbt wird, oder ob sie nach ihrem Tod nichtig ist.
Der genaue Wortlaut im Notarvertrag:
"Die Vertragsschließenden vereinbaren weiterhin schuldrechtlich, dass bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Teilen davon die Hälfte des dann erzielten Verkaufserlöses an die Erschienene zu 4. (meine Schwester) auszuzahlen ist."
2 Antworten
Dieser Anspruch wird vererbt.
Ich würde mir an Deiner Stelle Gedanken darüber machen, ob unter Veräußerung nur ein Verkaufsvorgang zu verstehen ist, oder, ob jede Form der Entäußerung des Eigentums, inklusive Erbschaft und Schenkung, darunter fällt.
Es ist im übrigen kaum zu glauben, dass ein Notar, von dem ja offenbar die Formulierung stammt, eine derart unklare und vielseitig auslegbare Klausel in den Vertrag aufgenommen haben soll.
An der Vererbbarkeit gibt es keinen Zweifel.
Was die sonstige Auslegung betrifft wird man die damalige Situation der Beteiligten umfassend ermitteln und berücksichtigen müssen.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe jetzt noch einmal in den Notarvertrag reingeschaut und da steht wortwörtlich:
"Die Vertragsschließenden vereinbaren weiterhin schuldrechtlich, dass bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Teilen davon die Hälfte des dann erzielten Verkaufserlöses an die Erschienene zu 4. (meine Schwester) auszuzahlen ist."
Diese Vereinbarung ist wirklich vererbbar? Auch wenn nach so langer Zeit nur unser Geld in Haus und Grunstück geflossen ist?
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe jetzt noch einmal in den Notarvertrag reingeschaut und da steht wortwörtlich:
"Die Vertragsschließenden vereinbaren weiterhin schuldrechtlich, dass bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Teilen davon die Hälfte des dann erzielten Verkaufserlöses an die Erschienene zu 4. (meine Schwester) auszuzahlen ist."
Diese Vereinbarung ist wirklich vererbbar? Auch wenn nach so langer Zeit nur unser Geld in Haus und Grunstück geflossen ist?