Muss man die vollen Notarkosten bei einer nachträglichen Vertragsänderung tragen?

1 Antwort

Wenn Fridolin Müller und Erwin Schmitt eine Wohnung kaufen , sin sie eine Grundstücksgemeinschaft, also eine GbR.

Wenn nun die Fridolin Müller und Erwin Schmitt GbR das Darlehn aufnimmt, um die Wohnung zu bezahlen, ist alles richtig gelaufen.

Natürlich hätten die beiden bei der Beurkundung auch ausdrücklich auf die GbR hinweisen können, aber rechtlich ändert sich nichts.

Eine zweite Beurkundung ist nicht nötig.

Aber wenn sie stattfinden soll, muss sie auch bezahlt werden. Der Notar würde Probleme mit den Prüfern bekommen, wenn er es nicht so abrechnen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung