Verwarngeld über Feiertage überweisen?

1 Antwort

Zunächst mal ist es natürlich Ihre Schuld - die Weihnachtsfeiertage kommen ja nun nicht überraschend, und Sie hätten ohne Weiteres früher oder per Echtzeitüberweisung zahlen können.

Was jetzt passiert, liegt im Ermessen des Behörde und daran, ob diese den Weihnachtsfrieden hält. Wenn Sie sich am Montag direkt dort melden und mitteilen, dass die Buße bezahlt ist, kämen Sie hier bei mir um das Bußgeldverfahren herum.