2mal innerhalb 2 Wochen außerhalb geschlossenerOrtschaft geblitzt,mit was muss ich rechnen?

2 Antworten

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

Dann bist Du im Falle X mit 2 mal 60 Euro dabei.

Außer ..... Du befindest Dich noch in der Probezeit, dann würde das Vergnügen deutlich kostenintensiver.

Nein ich bin schon lange aus der Probezeit draussen.Hab den Führerschein schon über 20 Jahre und fahre auch schon einige Jahre Auto und bisher noch keine verstösse gehabt.

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Die 2 x 60 € sind richtig.

Zum Thema Probezeit: Einfache Geschwindigkeitsverstöße unter 21 km/h (wie hier gegenständlich mit TBNR 103773 im BT-KAT-OWI bzw. 11.3.3 BKat) -ohne Qualifikationsmerkmale wie z. B. schlechte Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StVO)- sind nach meinem Verständnis keine Probezeit-Verstöße im Sinne des § 2a StVG.

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Wichtig ist das genaue Datum, wann Du das erste mal die Geschwindigkeit überschritten hast. Wenn es vor dem 28.4.2020 war, dann bist Du in diesem Fall mit 30 € dabei, danach kostet es 60 €.

Solange es bei einem Verwarnungsgeld geblieben ist, gibt es kein "Gedächtnis". Nur wenn ein Bußgeld verhängt wird, werden beide Fälle berücksichtigt.