Bußgeld teilen?

4 Antworten

Im Regelfall soll das Bußgeld derjenige bezahlen, der den Verstoß begangen hast, sprich der Fahrer.

Ausnahmen kann man verargumentieren, wenn der Verstoß begangen wurde, um einen Nutzen zugunsten des Beifahrers zu erreichen (z. B. Beifahrer muss pünktlich zum Termin, Fahrer fährt daher zu schnell).

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Andri123  01.02.2022, 23:58

Naja, es geht um eine Partnerschaft. Einer lässt sich regelmässig kutschieren, profitiert also vom Auto der Freundin und von deren Fahranstrengungen. Er gibt manchmal etwas zu den Benzinkosten dazu.

Alles andere ist das Problem der Autobesitzerin, die sich auf der langen Fahrt in den gemeinsamen Urlaub vielleicht mal kurz nicht so gut konzentriert hat? Das empfände ich schon als Nehmerqualität.

Als Paar/mit Zusammenhalt und gegenseitiger Verantwortung würde man teilen. Als unverbindlicher Fahrgast natürlich nicht. Auf so einen Freund könnte ich verzichten, also in der Hinsicht.

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Ich tendiere dazu, es fair zu finden, wenn er anbietet, das Bußgeld zu teilen.

Ich tendiere in die andere Richtung. Das Bußgeld soll ja denjenigen treffen, der den Verstoß auch begangen hat. Dass sowas passieren kann ist völlig klar. Aber er ist ja nicht zu schnell gefahren.

Wenn Du eigentlich vernünftig fährst, würde ich als Partner wohl die Beteiligung anbieten.

Ich bin mal mit jemandem mitgefahren, der recht "sportlich" gefahren ist, den Wagen vor ihm (der aufgrund eines Blitzers abbremste) meinte schnell mal überholen zu müssen. Da hab ich mich nicht beteiligt, das Ticket war wirklich seiner Idiotie geschuldet.

Ein teures Parkticket haben wir mal durch alle Insassen geteilt, weil dort wirklich keine Parkplätze zu finden waren und wir wollten alle endlich zu unserem Termin.

Ich an Deiner Stelle würde denken, da ich den Fehler gemacht hätte, ist es auch mein Bußgeld. Nehmen wir mal an, Dein Partner würde Euren Müll in den Wald kippen und bekäme dafür ein Bußgeld - würdest Du dann davon auch die Hälfte tragen, weil es Euer gemeinsamer Müll war? Ich würde das jedenfalls nicht tun.