Spekulationssteuer bei vorheriger Eigennutzung und dann Vermietung?

2 Antworten

1.Es geht um das private Veräußerungsgeschäft § 23 EStG.

2. Es gibt 3 Fälle, wo man auf den Gewinn aus so einem Geschäft keine Einkommensteuer zahlen muss.

3. die erste dieser Möglichkeiten ist, wenn zwischen Anschaffung und/oder Herstellung mehr als 10 Jahre liegen.

4. die zweite, wenn man es im Jahr des Verkaufs und den zwei Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

5. Wenn man es zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

Im Moment liegen bei Euch die zweite und die dritte Möglichkeit vor. In dem Moment, wo ihr vermietet, liegen beide nicht mehr vor und ihr habt dann nur noch die Chance das die 10 Jahre ablaufen.

Das der Fall mit der späteren Vermietung nicht anerkannt wird ist gesetzessystematisch richtig, denn man will die Leute fördern/schützen, die z. B. im eigenen Haus leben und verkaufen und neu kaufen, weil sie wegen der Arbeit in eine andere Stadt ziehen müssen. Wer zwischenzeitlich vermietet, wird zum Kapitalanleger/Investor.

Es kommt nicht auf die 3 Jahre in Summa an, sondern auf die letzten drei Jahre vor dem Verkauf.

Wenn Ihr in diesem Jahr nicht in dem Haus gewohnt habt, kommt Ihr um das Versteuern des Gewinns nicht herum. Daran würde auch das Weitervermieten nichts ändern, es sei denn Ihr wartet bis 2021 mit dem Verkauf.

Zur Terminologie: Vorfäligkeitsentschädigung und "Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften". Allerdings weiß jeder, der sich nicht mutwillig dumm stellt, was mit Spekulationssteuer gemeint ist.

Den Schmarrn must Du mal dem Bäcker erklären.

Bei dem taucht dann so einer wie Du auf und verlangt nach drei Paar Gummistiefeln, obwohl er eigentlich Semmeln haben will.

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