Spekulationssteuer und neuer Kauf

1 Antwort

Du kannst bei einem Kauf die üblichen 2% AfA, Zinsen und sonstige Kosten ansetzen, den Gewinn aus dem Verkauf musst Du aber sofort versteuern.

Was ich nicht verstehe: Was ist in den letzten 1,5 Jahren mit der Wohnung gewesen? War sie vermietet? Dann musst Du doch die Einnahmen und Kosten per Anlage V angegeben haben. Natürlich kann man schwarz geleistete Arbeiten nicht ansetzen, aber das hätte Dir bei Auftragserteilung doch klar sein müssen.

amiica 
Fragesteller
 13.10.2013, 14:31

Natürlich habe ich sie vermietet und auch sofort in der Steuererklärung angegeben. Und ich hatte es auch nicht vor, sie je zu verkaufen, aber es kommt oft anders im Leben als man denkt... Und fehler macht man beim Erstkauf oder Bau sowieso, davor ist man nicht gefeit. Hätte ich vor 1,5 Jahren gewusst, was ich jetzt weiss, hätte ich sie sofort verkauft.

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Mikkey  13.10.2013, 15:29
@amiica

Und Du hast Dich dabei ( sofort in der Steuererklärung angegeben) nicht gefragt, ob die Badezimmer- und Elektrik-Arbeiten nicht auch sinnvoll untergebracht werden können?

Trotz finanzieller Notlage solltest Du zumindest jetzt einen Steuerberater aufsuchen, damit dieser evtl. noch etwas retten kann. Vielleicht wären die 5 Jahret auch per Kredit überbrückbar - die Mieteinnahmen werden ja relativ ordentlich sein.

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