Deichmann Rückerstattung!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja wenn es wirklich an den Schuhen selber liegt.Sie braucht natürlich den Kassenbeleg. Dann sollte sie ihr Geld zurück erhalten.

Ist das nun eine nur vorsorgliche Frage? Es scheint fast so und da bin ich dann aber auch erstaunt, wieso man da erst fragt und dann beanstandet. Das ist die falsche Reihenfolge.

Wenn eine neu gekaufte Ware einen Mangel hat, dann hat man die im Gesetz genannten Gewährleistungsrechte, welche durch AGB zwar modifiziert aber nicht ausgeschlossen werden können. Ein Laden wie Deichmann hat in den Filialen keinen Schuster und auch wenig Neigung, Nachbesserungen vorzunehmen. Da wird man regelmäßig bei begründeten Mängelrügen sein Geld zurück bekommen und zwar wörtlich. Auf einen Gutschein braucht man sich in keinem Falle einzulassen.

Meine obigen Ausführungen gelten natürlich nur für den Fall, dass die Schuhe wegen eines Sachmangels defekt sind. Bekanntlich kann man es auch schaffen, Schuhe einfach nur so zu ruinieren. Dann sollte man besser den Gutschein nehmen, denn das wäre die Alternative zur Röhre in die man an sich gucken müßte.

Sie sollte die Schuhe problemlos zurückgeben können, da es ja eine Reklamation ist. Sie muss dafür auch keinen Gutschein annehmen, sondern kann das Geld haben. Manchmal geben die Kasse an, dass nur ein Gutschein in Frage käme, aber da kann man sich normalerweise rausreden.