Garantieanspruch bei Firmeninsolvenz

4 Antworten

Weshalb keine Unterlagen bei dem Kauf erhalten, die etwaige Ansprüche sichern ?

Ohne Nachweise über den Kauf wird's schwierig.

Manchmal gibt der Hersteller selbst auf das gekaufte Produkt ebenfalls eine Garantie, dann könnte man sich direkt an den Hersteller wenden.

Versuche es einfach, schildere die Kaufabwicklung und hoffe auf Kulanz.

Manche Hersteller sind kooperativ um sich so ihre Kunden zu erhalten, verpflichtet sind sie aber m.M. nach nicht.

Man muß ja unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Ersteres schuldet nur den Vertragspartner. Wenn es den nicht mehr gibt, fällt man mit seinem Anspruch aus. Garantie gibt es nur mit Garantievertrag. Dazu müßten Dir Unterlagen vorliegen, was ja offenbar nicht der Fall ist.

Ich weiß natürlich nicht, um was es da geht. Ich habe aber persönlich die Erfahrung gemacht, daß namhafte Hersteller sehr kulant sind wenn ein Gerät aus ihrer Produktion vorzeitig den Geist aufgibt. Das habe ich z.B. bei Gas- und Elektrodurchlauferhitzern mehrfach so gesehen.

Gewährleistung (z.B. Reparatur)

Die Gewährleistung ist Hersteller-unabhängig und greift daher bei jedem gekauften Produkt. Jeder Händler verpflichtet sich mit dem Verkauf von Waren an normale Verbraucher 2 Jahre die Gewährleistung für die gekaufte Ware zu übernehmen. Geht der Händler nun in die Insolvenz haben Sie unter Umständen keine Möglichkeit mehr, ein fehlerhaftes Produkt reparieren zu lassen.

 

Steht Ihnen darüberhinaus eine Herstellergarantie im Bezug auf das gekaufte Produkt zu (der Hersteller des Produkts selbst, hat Ihnen eine Garantie auf die Ware gegeben) können Sie sich in diesem Fall direkt an den Hersteller wenden.

 http://www.insolvenz-ratgeber.de/extra/meinhaendleristpleite/

Alles merkwürdig, 5 Jahre Garantie werden doch nur in Zusammenhang VOB angeboten. Also wenn der Installateur z.B. eine Gastherme installiert hat. Aber auch nur dann. Wenn Du sie gekauft hast und selbst installiert hast, greift die Hersteller-Garantie von 5 Jahren meist nicht. Der Hersteller lehnt das dann ab. Der Installateur als Lieferant würde dann auch nur die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung schulden....

Versuchen beim Hersteller zu reklamieren mit Hinweis auf genannte Garantie in Prospekten oder Webside. Da kommt es dann genau darauf an ob die Gewährleistung nach VOB erwähnt wurde.