Darf man nach ein paar Korn noch mit dem Tretroller (Kickbord) fahren?

3 Antworten

Gemäß § 24a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist das Führen eines Fahrzeugs, zu dem auch Tretroller gehören, im öffentlichen Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit, wenn man alkoholisiert ist. Die allgemeine Grenze für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit liegt bei 0,5 Promille, aber auch unter diesem Wert kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein, insbesondere durch die Kombination von Alkohol und körperlicher Anstrengung beim Tretrollerfahren. 


Es sind schon Leute zur MPU geladen worden die am frühen Nachmittag als Fußgänger volltrunken am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Beim Tretroller kommt dann auch noch das Führen eines Fahrzeugs im alkoholisierten Zustand dazu.

Selbst wenn man unter den 0,5 Promille bleibt kann es heikel bei Fahrfehlern werden.

Wenn Du eingeschränkt bist in Deinem Fahrfähigkeiten und erwischt wirst, kann auch Dein Führerschein weg sein, auch wenn Du nur mit Fahrrad, Kickboard usw. unterwegs bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986