Die Antwort ist ganz einfach: Betriebsausgaben sind Kosten, die durch den Betrieb veranlasst sind. Punkt. Ob das jetzt 100 oder 1000 Euro sind ist gar nicht relevant, sondern lediglich der Verwendungszweck. Ist der betrieblich, dann ist es eine Betriebsausgabe zB einen Kühlschrank in einer Beratungsfirma, damit den Kunden kalte Getränke angeboten werden können. Vielleicht wollt ihr auch Smoothies online vermarkten und legt euch das Ding zum ausprobieren von Rezepturen zu. Da gibt es eine ganze Reihe von Gründen die dem durchschnittlichen Kleingeist nicht unbedingt in den Sinn kommen.
Du hast keinen Verlust, deshalb ist es irrelevant,ob er vorgetragsfähig "wäre" oder nicht. 3200-3100=+100! Folglich unerheblich ist es im vorliegenden Fall, ob es sich um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt.
Ist mir bei Ebay auch mal passiert. Anzeige erstatten ist grundsätzlich richtig, allerdings wirst du dein geld nicht wiedersehen, da wurde ein Junkie oder Asylant vom wahren Täter benutzt zur Kontoeröffnung, dert längst über alle Berge ist. Beim Kontoinhaber wird vermutlich nichts zu holen sein und deine Ansprüche müsstest du zivilrechtlich geltend machen (und die Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher, etc. erstmal vorstrecken). Kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen und es als Lehrgeld verbuchen.
Ich würde überlegen die Steuerberaterin zu wechseln, warum suchst du Antworten hier anstatt deine "Beraterin" zu fragen, die dafür bezahlt wird? Nach einer umfassenden Beratung kann man sich überlegen ob man die Rechtsauffassung des FA teilt, oder sie durch ein Gericht überprüfen lässt. Ich habe schon erlebt, dass das FA nach einer Klage in den folgenden Bescheiden auch andere Sachen anstandslos anerkannt hat, wahrscheinnlich haben sie gemerkt, dass man seine Rechte kennt.
Im Internet kann man sich sehr gut informieren. Deutsche neigen ja dazu, alles und jeden überzuversichern, aber man versichert nicht jede kleinste Eventualität, dadurch spart man viel Geld. Grundsätzlich fängt Vermögensaufbau bei den Ausgaben an, das Grundprinzip lautet "SPAREN". Es ist sicher kein Zufall, dass viele reiche Menschen, die sich ihr Vermögen selbst erarbeitet haben, sehr bescheiden leben. Einer der Aldi Gründer fuhr seine S Klasse über 20 Jahre lang. Der Gründer der DVAG lebte bis zuletzt in seinem für seine Verhältnisse geradezu bescheidenen Einfamilienhaus. Sparen bedeutet nicht unbedingt, sich nichts zu gönnen, dann kann man sic gleich die Kugel geben, aber eben preiswert einkaufen und auch darüber nachdenken "Was brauche ich" und nicht "Was will ich". Weniger Konsum also. Das so ersparte ist für Prinzip Nr 2 wichtig: "INVESTIERE IN ASSETS", also in Wertanlagen statt in Konsum.Sich nur auf eine Einkommensquelle verlassen ist nämlich sehr riskant, weil sie ausfallen kann. Eine breit gestreute Einkommensbasis ist also wichtig. Wie man sieht, geht es erstmal nicht darum, was ich mit meinen Mitteln konkret mache, sondern einen Plan zu machen, was ich machen will. Neben Assets ist es wichtig, Vertrauen in sich selbst zu haben und in sich selbt zu investieren, in Form von Wissen und Bildung, weil die ziemlich nützlich ist um Vermögen aufzubauen. Dabei gehts nicht unbedint um einen formalen Abschluss, sondern um das Wissen was man produktiv einsetzen kann.
Ich habe meinem Versicherungsverter schon oft vorgerechnet, dass sich die von ihm angebotene Altersvorsorge nicht rechnet, da ich im besten Fall (Leitzins im Schnitt auf 4%) gerade mal eine Rendite von 0,75% erzielen würde, wenn man die Ein und Auszahlungen abzinst (Nettobarwert). Wissen ist Gold wert.
Gibts denn niemanden der was von der Materie versteht? Gewerbliche Tätigkeit ist ja immer "auf Dauer angelegt", ab wann wird eine Tätigkeit von der Rechtsprechung als "auf Dauer angelegt" angesehen? Wenn man einem Nachbarn einmalig Bäume schneidet und ihm eine Rechnung ist das eine Leistung gegen Entgelt, aber sicher nicht gewerblich.
Warum sollte es verboten sein, Dienstleistungen als Selbständiger zu erbringen? Allerdings wird die deutsche Rentenversicherung argwöhnisch, wenn man fast nur für einen Auftraggeber tätig wird und das Verhältnis eher an eine nichtselbständige Beschäftigung erinnert. Bei Scheinselbständigkeit werden für den Arbeitgeber nämlich auch nachträglich noch die Sozialversicherungsbeiträge fällig. Solange die Geschäftsbeziehung nicht an ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis erinnert, ist alles in Ordnung.
Nur bei grober Fahrlässigkeit und da kommt es wohl auch drauf an wie lange du schon Lehrling bist.
Wäre es nicht günstiger den Lebensmittelpunkt dort beizubehalten, wo du nicht arbeitest? Dann könnten Wochenendheimfahrten geltend gemacht werden, da kommen sicher einige KM zustande. Steuerlich ist der Umstand immer günstig, weit vom Arbeitsort weg seinen Lebensmittelpunkt zu haben und Steuern spart man letztendlich durch steuergünstige Umstände, die man zum Teil auch selbst schaffen kann.
Direkthandel ist während der Xetra Handelszeiten günstiger, außerhalb der Xetra Zeiten wird da aber ein ordentlicher Aufschlag genommen, d.h. der Kurs zu dem du Aktien kaufen kannst ist für dich teurer bzw. bei Verkäufen erhältst du weniger für deine Wertpapiere als zu Xeta Handelszeiten.
Ansonsten: Waum gerade diese beiden Titel, werden die Chancen und Risiken bewertet/gewichtet? Oder ist es nur Schwarz oder Rot beim Roulette? 6000 Euro pro Titel sind schonmal eine Hausnummer für einen unerfahrenen Privatanleger.
Hast du belege über die tatsächlichen Kosten? Die würde ich einreichen. Eine Aufstellung über die gesamten Studienkosten machen und den Betrag in Anlage N unter Fortbildungskosten angeben. Und nicht einknicken wenn das FA die Kosten nicht anerkennen will, weil es Privatvergnügen unterstellt. Die Ämter beugen das Recht nämlich gerne zu Ungunsten der Steuerzahler, bis sie von der Gerichtsbarkeit eines Besseren belehrt werden.
Falsch gelesen!
Unterliegst du der Regelbesteuerung, dann grundsätzlich ja. Kommt die Kleinunternehmerregelung zum Ansatz, dann grundsätzlich nicht. Ob Sonderfälle in Betracht kommen kann der Fragestellung nach nicht beurteilt werden.
Ganz ehrlich, das hört sich nicht so an, als ob ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Hier bestehen meines Wissens nach bestimmte Voraussetzungen beim Abschluss, beispielsweise sind versteckte Kosten in den AGB unzulässig.
Ich würde den betrag nicht zahlen, ggf. beim Handyanbieter widersprechen oder die Rechnung zurückbuchen lassen und den unstrittigen Betrag überweisen.
Der Aboanbieter müsste dann einen Rechtsstreit führen um an sein Geld zu kommen, das wird er vermutlich aber nicht tun, da die Anspruchsgrundlage in solchen Fällen fast nie gegeben ist.
Wichtig ist, die normale Telefonrechnung zu zahlen und Rücksprache mit dem Handyanbieter zu halten bzw. dort dem Abobetrag zu widersprechen und solche Dienste zu sperren (Drittanbietersperre?!).
Du fährst doch sicher vom Betrieb direkt zur Uni und von der Uni direkt zum Betrieb wenn beides jeden Tag geschieht. Dann ist nämlich nur der Weg zum ersten Ort mit der Entfernungspauschale (30 Cent/einfachem Entfernungs-Km) anzusetzen, der übrige Weg ist eine Dienstreise, falls du es nicht so handhabst solltest du es so machen!
Ggf. fährst du auch nicht immer zu einer Adresse, Unis haben ja mehrere Gebäude in denen man "tätig ist". Es kann ohnehin nur eine Uni-Adresse erste Tätigkeitsstätte sein, zB das Hörsaalgebäude. Fährt man aber direkt zu einem Fachbereichsgebäude, um dort zB ein Seminar zu besuchen, dann ist das nach meinem Dafürhalten eine Dienstreise (30 Cent/gefahrenem Km).
Darüber hinaus würde ich nicht pauschal unterschreiben, dass Wege zum Studium nicht mit jedem gefahrenen Kilometer abgerechnet werden können, insbesondere dann, wenn noch eine Hauptberufliche Tätigkeit vorhanden ist.
Auf jeden Fall sollte man sich da ganz genaue Gedanken über den Einzelfall machen um kein Geld zu verschenken, der Staat trickst hier mit Wortlautänderungen und allen anderen, um höchstrichterliche Urteile zu seinen Ungunsten nicht mehr beachten zu müssen.
Der Freibetrag von 8004 Euro (dieses Jahr schon wieder erhöht) wird nicht auf die Einnahmen angerechnet, sondern auf die Einnahmen abzüglich der Ausgaben. Ich gehe davon aus, dass bei dir jede Menge Kosten angefallen sind, zB Fahrtkosten (oder Pauschalen), Verpflegungsmehraufwendungen (gesetzliche Pauschalen) und vllt noch der ein oder andere Euro an Verwaltungskosten. Auch das Studium wird eine Menge kosten (Semesterbeiträge, Familienheimfahrten, Wohnungskosten), die als als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Auch Krankenversicherungsbeiträge können beispielsweise Steuermindernd wirken.
Bereits bei meiner sehr oberflächlichen Betrachtung findet man also durchaus recht viele Ansatzpunkte für steuermindernde Umstände, so dass ich zuversichtlich bin, dass bei den avisierten Einnahmen keine Steuerlast anfallen muss.
Falls du für Privatpersonen sprichst findest du hier Infos: https://www.google.de/search?q=aufbewahrungsfristen+privat&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=tXsVVo68GoHdUumJg8AF
Bei Unternehmen sind die längsten Fristen meines Wissens nach 10 Jahre.
Auch wenn es deine Frage nicht direkt beantwortet: Eine praxisorientierte Lösung wäre, für einige Leistungen erst im nächsten Jahr eine Rechnung zu stellen oder mit dem Kunden abzusprechen, dass diese Rechnung erst im nächsten Jahr bezahlt wird (10 Tage Regel bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen beachten!).
Aktien sind gut gelaufen, besonders Rhön, wenn dir Geld am oberen Kurslimit geboten wird, kann man darüber nachdenken es zu nehmen, denn Aktien schwanken immer mit dem Markt. Darüber hinaus besteht immer die Gefahr eines squeeze out, bei dem Kleinanleger von einem großen Aufkäufer herausgedrängt werden.
Beobachte deine Auszüge und lasse unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen. Wenn du anderen Geld schuldest sollte dieses grundsätzlich aber zurückgezahlt werden und im Interesse des Gläubigers auch gepfändet werden - soweit Vermögen über der Pfändungsfreigrenze vorhanden ist. Hinter jedem Inkasso steht ja auch ein Gläubiger der vermutlich berechtigte Forderungen hat (Lieferant, Handwerker, Darlehensgeber, etc.)