Wie lange muß ich Quittungsbelege aufheben?

4 Antworten

Anders als meine Vorredner möchte ich mich nicht auf die steuerliche Seite fixieren. Ich habe nämlich Zweifel, ob es überhaupt darum geht. Ein "Muß" im Rechtssinne gibt es zwar in der Tat nur dort, gute Gründe für eine Aufbewahrung aber auch aus anderen Gesichtspunkten.  Ich denke da zum Beispiel an die Verjährung, die im Grundsatz 3 Jahre beträgt. Ist doch zweckmäßig wenn man dann die Zahlung durch Vorlage der Überweisungsquittung sofort belegen kann.

Das sagen die Verbraucherzentralen dazu:

Allgemeine Bankbelege drei Jahre aufheben

"Grundsätzlich gilt: Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Bankbelege greift für Privatleute nur in bestimmten Fällen, meist aus steuerlichen Gründen. Die Verbraucherzentralen raten jedoch, den Ordner mit den Bankbelegen frühestens nach drei Jahren auszumisten. Dann sind Verbraucher im Falle einer nachträglichen Mahnung oder Kontrolle des Zahlungseingangs auf der sicheren Seite."