Die Einbußen in der gesetzlichen Rente werden, eine sinnvolle Umsetzung und ein vernünftiges, gutes Produkt vorausgesetzt, mehr als ausgeglichen. Nictsdestotrotz kann und sollte ein guter Berater/vermittler diese Minderung berechnen (können).

Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich insbesondere wenn der Arbeitgeber etwas dazugibt, mindestens seine Sozialversicherungsersparnis (15-20 %).

Wenn Du das weiter verfolgen möchtest, befass´ Dich mal mit den neuesten Gesetzesänderungen (Betriebsrentenstärkungsgesetz).

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Das hängt davon ab ob Du Dich von der Versicherungspflicht des Minijobs in der Rentenversicherung hast befreien lassen oder nicht.

Werden RV-Beiträge gezahlt (siehe Lissa), so zählt es mit, werden keine bezahlt, nicht.

Bei Riester wird immer das Einkommen des Vorjahres betrachtet. Also, die Zulagen und die Förderung für 2015 (Zufluss in 2016) errechnen sich am Einkommen aus 2014.

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Fondsgebundener Rentenversicherung als Azubi

Hallo Leute,

ich bin 22 Jahre alt und noch Azubi. Zurzeit habe ich nichts angespart und habe auch keine Verträge abgeschlossen, außer den Sunshin ticket und ein Handyvertrag, wo ich unzufrieden bin.

Vom Typ her bin ich sehr unsicher und hab solche Sachen wie Bausparvertrag und Riesterrente weggelassen. Aber ich möchte was abschließen, wo ich einfach Geld zur Seite lege, für Probleme oder ein Eigenheim. Bausparen lohnt sich zurzeit kaum und ich hab dem Bankberater so richtig nicht getraut, weil die immer die gleiche Masche abziehn.

Deshalb bin ich zu Telis zu einem Finanzberater. Er hat mich gut Beraten und als 1. empfohlen eine Berufsunfähigkeit abzuschließen. Das hab ich auch gemacht und hab auch ein gutes Gefühl. Das 2. war eine Fondsgebundener Riesterrente. Ich hab es auch abgeschlossen, weil man die staatlichen Förderungen kriegt und weil ich etwas bei seite haben möchte. Wie er mich Beraten hat kann man es auch für die eigene Vier Wände nutzen, man kann es aber nicht vermieten. UND genau da hab ich irgendwie ein schlechtes Gefühl. Am anfangs war ich zufrieden aber jetzt wo ich recherchiere, les ich die ganze Zeit, die Abschlussgebühren sind hoch und die Verwaltungskosten, das es sehr teuer werden kann usw. Ich will nur wissen hab ich das Richtige getan, wo ich später wirklich profitieren kann und nicht erstmal verarscht werde?. >,< Zurzeit kann man wirklich niemanden trauen. Deshalb will ich wissen was ihr meint? Anstatt jemanden zu Fragen wo ans Geschäft und Provision denkt.

Mfg

Gelend

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BU macht Sinn, hoffentlich eine mit guten Bedingungen / Regelungen für Azubis (da gibt es deutliche Unterschiede) inklusive guter Nachversicherungsmöglichkeiten (auch hier sind die Unterschiede groß).

Fondsgebundene Riesterrente macht überhaupt keinen Sinn ! Riester ist ja OK, und das mit dem Eigenheim wurde zumindest angesprochen. Aber eine fondsgebundene Versicherung ist viel zu teuer und die höheren Renditemöglichkeiten sind auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Beitrags- und Zulagengarantie und der hierfür notwendigen Mechanismen eher beschränkt. Im Prinzip haben Sie in den ersten Jahren sowieso nur eine klassische Versicherung, die Fonds greifen erst viel später, Schuld ist die genannte Beitragsgarantie.

Wenn noch möglich, den Vertrag sofort wiederrufen.

Hoffentlich haben Sie mit Ihrem Ausbildungsgehalt auch nur den Mindestbetrag (4 % Ihres Jahresgehaltes minus 154,- Euro geteilt durch 12) pro Monat abgeschlossen. Erhöhen können Sie den Beitrag nach Abschluss der Ausbildung immer noch.

Wahrscheinlich meinen Sie mit "Telis" eher Tecis oder ? Das ist ein Strukturvertrieb mit Verkäufern der nicht unabhängig ist. Tecis ist kein Makler, kann Ihnen also auch nur eine begrenzte Anzahl von Versicherern anbieten. Gute unabhängige Berater habe ich bei Tecis noch nicht erlebt, das geht eigentlich auch gar nicht. Es erstaunt mich überhaupt nicht dass Ihnen von denen eine fondsgebundene Versicherung verkauft wurde.

Riester ist nicht geeignet für "Probleme", dafür gibt es Tagesgeldkonten.

Für ein Eigenheim kann man Riester später nutzen aber dann sollten Sie jetzt einen Sparplan (Fonds oder Bank) abschliessen. Der ist deutlich günstiger und die Zulagen gibt es trotzdem. Nehmen wir mal an, Sie möchten in 10 Jahren eine Eigenheim erwerben. Machen Sie sich mal die Mühe und gucken im Angebot was nach 10 Jahren bei einer Wertentwicklung von 3 % p.a. (Ja, nicht mehr als 3 %, Alles andere ist in den ersten Jahren Ihres Vertrages völlig unrealistisch) herauskommt. Das ist garantiert deutlich weniger als die eingezahlten Beiträge. Und, diese Summe ist sicherlich nicht besonder sgroß und es stellt sich die Frage ob es überhaupt Sinn macht, diese dann für eine mögliche Immobilienfinanzierung zu nutzen.

Also, wenn Riester dann entweder Banksparplan (gibt aber nur Minizinsen) oder Fondssparplan (aber einen ohne anfängliche Abschlusskosten).

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Ich gehe davon aus dass eine Entgeltumwandlung im Rahmen des § 3.63 (Direktversicherung / Pensionskasse) zur Diskussion steht.

Vorteile: die umgewandelten Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei (Nettobelastung entsprechend geringer), Einmalauszahlung meist möglich, bei größeren Arbeitgebern häufig günstigerer Vertragskonditionen durch Rahmenverträge.

Nachteile: Rente / Auszahlung ist voll zu versteuern, Rente / Einmalzahlung ist KV-beitragspflichtig, durch Entgeltumwandlung sinkt der gesetzliche Rentenanspruch, Arbeitgeber kann den Durchführungsweg und den Anbieter vorgeben.

Weiteres: Der Arbeitgeber spart ebenfalls Sozialabgaben bei einer Entgeltumwandlung, diesen Vorteil sollte er (er muss aber leider nicht) an den Arbeitnehmer weiter geben.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Möglichkeiten (Übernahme, Portierung, private Weiterführung), es würde den Rahmen hier sprengen diese weiter auszuführen.

Wenn möglich bitte keine Pensionskasse, besser Direktversicherung abschliessen. Das hat zu tun mit eienr eventuellen privaten Weiterführung, denn bei einer Pensionskasse bleibt dann die KV-Beitragspflicht im Alter bestehen (= doppelte Verbeitragung).

Grundsätzlich sollten Sie aber nicht automatisch auf den bAV-Zug aufspringen sondern sich (mit Hilfe eines unabhängigen Fachmanns / -beraters) sich auch über die möglichen Alternativen der Altersvorsorge informieren und diese im Vergleich durchrechnen (lassen).

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Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?

Ich habe einen Riestergefördeten Bausparvertrag (Wohnriester). Hiermit möchte ich irgendwann ein Hypothekendarlehen tilgen. Im Moment befinde ich mich noch in der Ansparphase. Es ist noch kein Guthaben aus meinem Riester-BSV genommen. Der BSV wird erst in 9 Jahren zugeteilt. Um die Steuerlast im Rentenalter zu bestimmen, wird ja bekanntlich ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Nun möchte ich gerne wissen ob die jährliche förderfähige Beiträge jetzt schon im Wohnförderkonto gebucht und verzinst werden oder ob das erst passiert ab dem Zeitpunkt wo ich aus dem Sparvertrag Geld rausnehme.

Ich könnte ja auch sagen, dass ich den Riester-BSV nicht als solchen benutzen möchte und ihn in ein normalen riestergeförderten Altersvorsorgeplan umwandele. Denn dann müsste ich ja noch was draufzahlen, weil die Sparzinsen im BSV bei 1% liegen und das Wohnförderkonto mit 2% berechnet wird! Wäre es da nicht fairer um (wenigstens in der Ansparphase) auch mit den tatsächlich erzielten Zinsen zu rechnen?

Eine weitere Frage, die sich dann stellt ist, wenn man den ganzen Riester-Bauspar-Hickhack (Ansparen und Darlehen zurück bezahlen) hinter sich hat und man hat noch ein bisschen Zeit bis zur Rente, dann könnte man einen neuen Riestervertrag abschließen. Kann man damit dieses Wohnförderkonto dann wieder entgegenwirken (quasi tilgen)? Denn, je jünger man mit dem Riesterbausparen anfängt, desto mehr wirken sich diese 2% auf den gesamten zu besteuernden Betrag im Rentenalter aus.

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Hallo, das können Sie eigentlich selbst relativ schnell selbst googeln. http://www.wohnriester-eigenheimrente.de/besteuerung/wohnfoerderkonto/Wohnfoerderkonto.html Hier steht alles zum Wohnförderkonto. Seit der letzten Änderung des "Eigenheimrentengesetzes" wird das Wohnförderkonto allerdings nur noch mit 1 % p.a. verzinst.

Zum letzten Teil, selbstverständlich können Sie nach "Ablauf" einer riestergeförderten Finanzierung einen neuen Vertrag abschließen. Das Wohnförderkonto ist aber hiervon nicht betroffen.

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Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

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Hallo, wer sich von seiner Riester-Immobilie trennen will, muss den Verkaufserlös binnen vier Jahren in ein neues Objekt investieren oder sich mit einem anderen Riester-Produkt freikaufen (s.u.). Andernfalls fordert das Finanzamt für das Kapital auf dem Wohnförderkonto (Einlagen plus Förderung) Steuern nach. Kein Verlust der Förderung droht, wenn der Riester-Sparer seine Immobilie verkauft und binnen vier Jahren nach Auszug ein neues förderfähiges Objekt erwirbt (= Ihr neues Haus). Dazu muss er den Betrag, der seinem bisherigen Wohnförderkonto entspricht, in die Finanzierung des neuen Objekts stecken. Kein Verlust der Förderung droht wenn der Riester-Sparer binnen eines Jahres nach Auszug so viel Geld, wie er an Eigenbetrag und Zulagen auf dem Wohnförderkonto liegen hat, in ein Riester-Rentenprodukt steckt (Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparplan).

Sie können also durchaus Ihre ETW förderunschädlich verkaufen. Den BSV können Sie zwecks Übertragung in einen anderen Vertrag kündigen. Aber - Sie haben ja noch das Vorausdarlehen, dieses würden Sie vorzeitig ablösen durch den Verkaufserlös. Hier wird u.U. eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Das Ganze ist ein Menge Papierkram und die Frage ist wie weit Ihnen da Ihr Berater bei der SH hilft.

VG,

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Hallo, nach dem (z.t. auch noch falschen) BlaBla meiner "Vorredner" versuche ich es mal, aber es ist schon etwas komplex.

"Kann man eine Privatrechtschutzversicherung erweitern, wenn man nebenberuflich selbständig ist und auch hier abgesichert sein will." Ja, kann man ! Es gibt einige wenige Rechtsschutztarife bei denen ein Zusatzbaustein für "Kleinunternehmer" verfügbar ist. Welche das sind, welche Voraussetzungen dafür bestehen, was damit abgedeckt wird und was das kostet (weniger als man denkt), kann ich hier nicht weiter ausführen. Die Frage ist auch, was Sie mit "hier abgesichert" meinen ? Was soll denn genau abgesichert werden ?

"Wenn man z.B. einen Anwalt beauftragen will, weil eine Rechnung nicht bezahlt wird ...": Das wäre Inkasso-Rechtsschutz, das ist möglich. Ob aber im Rahmen eines Zusatzbausteines für "Kleinunternehmer" oder mit anderer Vertragskonstruktion, muss man ausführlich besprechen.

"...oder sich ein sonstiger Konflikt im Rahmen der Selbständigkeit ergibt.": Worauf bezieht sich diese Frage ? Es gibt (bis auf sehr wenige, ganz spezielle Ausnahmen) keine Vertrags-Rechtsschutz in Deutschland zur Abdeckung Ihres unternehmerischen Risikos. Vertragliche Streitigkeiten sind im gwerblichen Bereich nur versicherbar im Bereich Verkehr, Beruf und Immobilien sowie für Versicherungsverträge und sogenannte Hilfs- und Nebengeschäfte.

"Ist der Beitrag von der Höhe der Nebeneinkünfte abhängig?": Nein, bei den o.g. Zusatzbausteinen dürfen die Einkünfte allerdings i.d.R. eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Eigenständige Tarife für Selbständige werden i.d.R. nicht nach Umsatz o.ä. tarifiert.

Abschliessend: Am besten Sie besprechen das Ganze mit einem unabhängigen Fachmann (Makler !). Der kann Ihnen Alles ausführlich auseinandersetzen und dann gem. Ihrem Bedarf und wünschen entsprechende Angebote einholen. Und letztlich noch zum Preis: bedarfsgerechter Rechtsschutz ist, und das sage ich aus eigener Erfahrung, häufig günstiger als man denkt.

VG,

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