Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung beim Immobilienkauf?
Hallo liebe ForumMitglieder,
ich möchte eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben.
Bisher keinerlei Erfahrung in den Abläufen, wie ein Verkauf
notariell beurkundet abläuft.
Der Makler hat mir nun untenstehende KaufZusage
zur Unterschrift vorgelegt.
Soweit ich recherchiert habe ist die Pfandgebühr rechtens.
Allerdings stört mich der Abschnitt, dass
für die Auflassungsvormerkung 10% der Kaufsumme an den Verkäufer
zu zahlen ist.
Ist das rechtens? Müsste so etwas nicht in dem notariellen Kaufvertrag festgelegt sein?
Ich meine die in dieser Zusage gemachten Zahlungsmodalitäten haben ja
letztendlich keine Rechtssicherheit wie der notarieller Kaufvertrag?
Warum sollte ich als Käufer eine Teilsumme bereits vor Übergabe der Immobilie zahlen?
Ein Freund meinte, ich solle einfach der Zusage folg.
hinzufügen:
Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer, [B]sofern dies
im notariellen Kaufvertrag genauso vorgesehen ist.[/B]
Die 10% müsste ich ja dann aus dem Eigenkapital zahlen!
Gruß
grandiso
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Verbindliche Kauf-Zusage
Ich möchte die Immobilie -------
Straße -----------
für -------------------------
kaufen und möchte, dass die XXX Immobilien e.K. diese Kauf-Zusage dem Eigentümer vorlegt.
Voraussetzung zur Wirksamkeit dieser Kauf-Zusage sind folgende drei Punkte
1. meine Bestätigung, dass alle für mich kaufrelevanten Fragen geklärt sind
2. Hinterlegung einer PfandGebühr (siehe unten)
3. Objektbezogene Finanzierungszusage
In dem Moment, in dem die oben genannten Punkte der XXX Immobilien e.K schriftlich und zusammen als Bestätigung per Fax, Mail oa vorliegen, tritt diese Kauf-Zusage in Kraft.
Nach Annahme durch den Eigentümer soll ein Beurkundungstermin (maximal 7 Tage später) vereinhart und ein Kaufvertragsentwurf als Vorbereitung für die Beurkundung von einem Notar auf meine Rechnung angefertigt und mir schnellstmöglich zur Ansicht vorgelegt werden.
Die Beurkundung soll stattfinden
am ----- um ---------Uhr beim Notariat YYY.
e
Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer. Die RestKauf PreisSumme von 90% ist fällig zum vereinbarten Übergabestichtag.
Die Übergabe der Immobilie beziehungsweise der Einzugstermin soll sein am -------------------
Die PfandGebühr an die XXX Immobilien e.K. beträgt 2.000,-€ (inkl. MwSt.). Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf folgendes Konto
IBAN
Kontolnhaber
DE 12 4555 5555 5555 555
XXX Immobilien e.K.
Den Überweisungsbeleg schicke ich an [email]zzz@mail.com[/email] Ich erhalte umgehend eine Bestätigung des Geldeinganges.
HINWEIS: Diese Verbindliche Kauf-Zusage" ist nur in Verbindung mit Eingang des Überweisungsbeleges wirksam
Diese PfandGebühr wird zurückgezahlt: erstens bei Beurkundung und zweitens, falls der Verkäufer seine Verkaufsabsichten einstellen sollte bzw. diese verbindliche Kauf-Zusage nicht annimmt.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass mit Einsetzen der Wirksamkeit dieser verbindlichen Kauf-Zusage Kosten z.B. für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes o.a. entstehen können. Diese gehen dann zu meinen Lasten.
Sollte ich nach Wirksamwerden der Kauf-Zusage meine Kaufabsicht einstellen oder meine Finanzierung nicht darstellbar ist, wird die Gebühr nicht mehr zurückerstattet. Eine Käuferprovision fällt nicht an.
Dem Verkäufer wird diese Kauf-Zusage zur Annahme schnellstmöglich vorgelegt.
Der Entschluss zum Verkauf obliegt dem Eigentümer.
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Adresse
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3 Antworten
Kurz und knapp:
"Pfandgebühr" = ist Ansichtssache, kann, aber muss nicht sein.
"Vorauszahlung wg. Auflassungsvormerkung" = klares NEIN!
So etwas ist ausschliesslich im notariellen Kaufvertrag bei den Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln und nicht in einem "normalen" Vertrag zwischen Makler und Interessent!
Ist schon ein etwas eigenartiger und ungewöhlicher Vertrag, der in Teilen "stinkt".
Die Zahlungsmodalitäten werden im Kaufvertrag geregelt, der notariell beurkundet werden muss. Nebenabreden sind ohnehin unwirksam, da sie gegen die Formvorschrift verstoßen. Zudem liest sich das so, das die 10% vor der Eintragung der Auflassungsvormerkung gezahlt werden sollen, um diese "sicherzustellen". Davon ist absolut abzuraten, da erst die Vormerkung den Käufer überhaupt absichert. Im Normalfall wird der Kaufpreis NACH Eintragung durch den Notar fällig gestellt. Zahlt man vorher und der Verkauf scheitert dann noch, ist das Geld woanders und man hat u.U. eine uneinbringliche Forderung gegen den Verkäufer.
Ob man eine Pfand- oder Reservierungsgebühr zahlen möchte, muss jeder selbst wissen. Ich habe das noch nie gemacht. Der Makler erhält seine Provision in der Regel NACH Beurkundung des Vertrags. Letztlich soll aber auch hier eine Zahlung ohne konkrete Gegenleistung erfolgen.
Ich rate zur Vorsicht, da das alles aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich ist.
Meiner Meinung nach erwarten die zunächst einmal nur die Zahlung der Pfandgebühr!
Nach der Kaufzusage findet doch innerhalb der nächsten 7 Tage der Notartermin statt, erst ab dem Moment, was dann notariell geregelt ist, werden die 10% erwartet und fällig.
So verstehe ich das zumindest!