Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung beim Immobilienkauf?

5 Antworten

Kurz und knapp:

"Pfandgebühr" = ist Ansichtssache, kann, aber muss nicht sein.

"Vorauszahlung wg. Auflassungsvormerkung" = klares NEIN!
So etwas ist ausschliesslich im notariellen Kaufvertrag bei den Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln und nicht in einem "normalen" Vertrag zwischen Makler und Interessent!

Ist schon ein etwas eigenartiger und ungewöhlicher Vertrag, der in Teilen "stinkt".

Nein nix zahlen, nix unterschreiben. Regel: Wenn zu viele Rechtschreib-Fehler vorhanden, ist es Betrug!

Schon allein wie das formuliert ist, da sträuben sich die Haare.

Man merkt schon, das das jemand verfasst hat, der keinen kaufmännischen Hintergrund hat. So formuliert man im kaufmännischen Geschäftsbereich nicht.

"Dem Verkäufer wird diese Kauf-Zusage zur Annahme schnellstmöglich vorgelegt."

Das ist das Beste. Wann wird es denn dann vorgelegt? Unverzüglich wäre ja was, aber schnellstmöglich kann alles sein.

"Diese Verbindliche Kauf-Zusage" ist nur in Verbindung mit Eingang des Überweisungsbeleges wirksam"

woher will man denn einen Überweisungsbeleg beim Online-Banking bekommen?

In einem Satz 3 Fehler.


hildefeuer  04.07.2025, 12:45

Und darauf achten, nicht den vorgeschlagenen Notar wählen. Sondern Notar selbst wählen beauftragen.

Aber mach es doch ganz einfach. Biete an per Kreditkarte zu zahlen. Dann bekommst Du eine Rechnung und der Betrag ist rückholbar.

grandiso 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 09:56
@hildefeuer

Einen eignen Notar beauftragen werde ich sowieso. Den Tipp mit der Kreditkarte habe ich nicht verstanden: Die Pfandgebühr soll ich ja per Überweisung zahlen.

hildefeuer  07.07.2025, 16:42
@grandiso

Nach deutschem und EU-Recht muss mehr als eine Zahlungsmöglichkeit angeboten werden.

Die Zahlungsmodalitäten werden im Kaufvertrag geregelt, der notariell beurkundet werden muss. Nebenabreden sind ohnehin unwirksam, da sie gegen die Formvorschrift verstoßen. Zudem liest sich das so, das die 10% vor der Eintragung der Auflassungsvormerkung gezahlt werden sollen, um diese "sicherzustellen". Davon ist absolut abzuraten, da erst die Vormerkung den Käufer überhaupt absichert. Im Normalfall wird der Kaufpreis NACH Eintragung durch den Notar fällig gestellt. Zahlt man vorher und der Verkauf scheitert dann noch, ist das Geld woanders und man hat u.U. eine uneinbringliche Forderung gegen den Verkäufer.

Ob man eine Pfand- oder Reservierungsgebühr zahlen möchte, muss jeder selbst wissen. Ich habe das noch nie gemacht. Der Makler erhält seine Provision in der Regel NACH Beurkundung des Vertrags. Letztlich soll aber auch hier eine Zahlung ohne konkrete Gegenleistung erfolgen.

Ich rate zur Vorsicht, da das alles aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich ist.


grandiso 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 10:07

Zumal eine Bank noch mit 400000€ Grundschuld im Grundbuch auf Rang 1 steht.

Ich bin als Baufinanzierungsberater in einer Bank tätig (in diesem Segment sei ca. 20 Jahren tätg)

  1. So etwas habe ich noch nie gesehen
  2. würde mir mein Kunde dies zeigen würde ich ihm raten den Kontakt zum Makler sofort abzubrechen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

grandiso 
Beitragsersteller
 05.07.2025, 10:48

So hat mein Bankberater auch reagiert!

Meiner Meinung nach erwarten die zunächst einmal nur die Zahlung der Pfandgebühr!

Nach der Kaufzusage findet doch innerhalb der nächsten 7 Tage der Notartermin statt, erst ab dem Moment, was dann notariell geregelt ist, werden die 10% erwartet und fällig.

So verstehe ich das zumindest!