Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht
Wie fülle ich die "Erklärung für die Zerlegeung des Gewerbesteuermessbetrages" richtig aus als Kleinunternehmer?

Hallo Community, ich bin per 01.09.15 mit samt meinem Kleingewerbe, welches ich bei mir daheim im Büro ausübe, von Gemeine a nach Gemeinde b umgezogen. Nun wird von mir diese Erklärung verlangt. Mein Gewerbe habe ich zum 31.08. in Gemeinde a abgemeldet und per 01.09. in Gemeine angemeldet. Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr. Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR, da ich das nur neben dem Studium in der Freizeit mache. Wir reden also von Peanuts.

Ich hänge bei den Angaben zu den Gemeinden unter Nr.1 und Nr.2 je bei den Zeilen 70-74 und 79. Hier das Formular falls benötigt: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51A14D56E8A2C78BDF55

Es wird hier von Arbeitslöhnen gesprochen, dabei zahle ich gar keine?! :-/ Was ist hier alternativ einzutragen? Oder lasse ich einfach alles frei? Falls ich was eintragen muss, ist das irgendwie aufzuteilen nach den Monaten - 8 Monate für Gemeine a unter Nr. 1 und 4 Monate zu Gemeine b unter Nr. 2?

Und Grundsätzlich sollte die Zerlegung Nah §29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall) - siehe S. 1 unter Zeile 11 - passen oder? Zumindest laut Gesetzestext passt es am ehesten zu mir - Kleingewerbe in Richtung Mediengestaltung?

Ich bin echt Ratlos. Gefunden habe ich dazu bisher nichts. Ich hoffe mein Post ist nicht doppelt :-/

Um rat wäre ich dankbar. LG

Gewerbe, Gewerbesteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer
Ich habe ein Einzelunternehmen, habe 2 J. keine Steuererklärung, keine Ust-Voranmeldung gemacht, was soll ich tun: Selbstanzeige, Konsequenzen?

Guten Tag Leser und Leserinnen!

Ich bin gerade in mitten eines großen Problems mit dem Finanzamt.

Zu meinem Fall:

Ich habe vor ein Paar Tagen ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in welchem ich aufgefordert bin, Steuererklärungen für die Jahre 2013 sowie 2014 abzugeben.

Ich Betreibe seit 2013 ein Gewerbe (Einzelunternehmen) als Webentwickler. Habe mich dbzgl. leider bis jetzt nie um die Steuern gekümmert, da ich davon ausgegangen bin, dass dies erst relevant wird ab dem Zeitpunkt an dem ich (Kleinunternehmerregelung) im vorherigen Jahr mehr als 17500€ bzw. 50.000€ Umsatz im aktuellen Jahr erziehle. (Ich weiß sehr "Naiv"...) Zusätzlich betrieb ich einen Onlineshop von 2014 bis mitte 2015. (Ich dachte das ist ja alles echt einfach und Stressfrei solange man unter der Gennanten Kleinunternehmer Grenze liegt) Auch habe ich anfang 2014 wegen des Onlineshops und eines Kunden vom Webentwicklungsgewerbe eine Ust.Nr. bei FA beantragt und kurze Zeit später bekommen. Die Geschäfte liefen allerdings alle sehr "bescheiden". Umsätze '13 lagen beim Webentwicklungs Gewerbe bei ca. 1000€ und '14 insgesammt (Webentwicklung & Onlineshop) bei ca. 3000€. In 2013 wurden 3 Rechnungen an Kunden erstellt ohne Ust. und in 2014 7 Stck. mit Ust. Überleben konnte ich die letzten Jahre nur durch die Unterstützung des Jobcenters (HartzIV für Selbsständige).

Jetzt wollte ich der Aufforderung vom FA nachkommen und mich an die Steuererklärungen für '13 sowie '14 machen (über die Steuersoftware Taxman) und sehe natürlich das ich keine Ust. Voranmeldung getätigt habe ebensowenig irgendwas an das Finanzamt gezahlt habe.

Nach etwas research ist mir nun Klar das ich mich nicht "nur" ein bisschen falsch verhalten habe, sondern dies (denke ich), Steuerhinterziehung also eine Straftat ist. Natürlich werde ich allem nachkommen was nun von mir verlangt wird. Strafe schütz ja bekanntlich vor Dummheit (Leider) nicht. Mir ist auch klar das meine Ansichten katastrophal waren.... Ich habe mich halt nur um das Geschäft an sich gekümmert, nicht um die Bürokratie drumherum...

Nun zu meiner Frage (vielleicht war jemand in einer vergelichbaren Situation oder hat von anderswo dbzgl. Know How; Ich bin für jeden Rat & Tip sehr Dankbar):

Was kann ich nun Tun? Sollte ich eine Selbsanzeige beim FA stellen? Oder villt die Steuererklärungen soweit es mir möglich ist mit EÜR sowie einer schriftlichen Erklärung zu diesem Fall erstellen und einfach zum FA schicken?

Ich bin leider gerade Finanziell Tot. Deshalb die Frage hier und nicht wie es wohl besser wäre beim Steuer Berater...

Ich bedanke mich für evtl. Antworten und die Zeit die ihr dbzgl. für mich Opfert hier schoneinmal im Voraus, Vielen Dank!

Finanzamt, Gewerbesteuer, Kleinunternehmer, Selbstanzeige, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Einzelunternehmen, Kleinunternehmerregelung