Gesellschafter GbR in Deutschland, Wohnort Schweiz - Steuern

2 Antworten

Vermutlich nicht, denn die Schweiz hat ja nichts von der Gewerbesteuer.

Aber vielleicht laden Dich ja Deine Mitgesellschafter zum Essen ein, weil:

§ 35 Abs 2 Satz 3 EStG

3Wenn auf Grund der Bestimmungen in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Festsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags für eine Mitunternehmerschaft nur der auf einen Teil der Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbeertrag berücksichtigt wird, ist der Gewerbesteuer-Messbetrag nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels in voller Höhe auf diese Mitunternehmer entsprechend ihrer Anteile am Gewerbeertrag der Mitunternehmerschaft aufzuteilen. 4Der anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag ist als Prozentsatz mit zwei Nachkommastellen gerundet zu ermitteln.

Das heißt ncihts anderes, als das Deine Mitgesellschafter sich das teilen können (wenn die übrigen Voraussetzungen stimmen), was Dir entgeht.

habe es jetzt 3 x gelesen und verstehe folgendes:

entfällt auf den Schweizer Gesellschafter ein Gewerbesteueranteil von 6000 € pro Jahr - wird ihm dieser bei der Einkommensteuer, die er in der Schweiz zahlt, nicht angerechnet.

Aber die anderen Gesellschafter mit Wohnort in D können sich die 6000 € anteilig ihrem Schlüssel, beispielsweise jeder hat einen Anteil an der Gewerbesteuer von 15% unter sich aufteilen.

Also: jeder zahlt 6000 und erhält nochmal 15% aus den 6000 = 750 € und bekommt dann bei seiner ESt statt 6000 jetzt 6750 € angerechnet?

Und der, der in der Schweiz wohnt zahlt hier die volle Gewerbesteuer und nochmal EsT in der Schweiz? Der hat dann aber schlechte Karten.

Sind meine Überlegungen richtig?

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@guterwolf
  1. Der Der in der Schweiz wohnt zahlt keine Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer zahlt die GbR.

  2. Besteht die GbR wirklich aus ca. 6 Leuten? aber egal, die Gesellschafter hier können sich die Gewerbesteuer, die sonst der "Schweizer" bei der ESt abziehen würde, anteilig abziehen.

  3. DEr "Schweizer" zahlt hier keine Einkommensteuer, sondern eben das schweizerische Pendant. aber eben ohne Anrechnung der Gewerbesteuer, weil die nur hier angerechnet werden kann.

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@wfwbinder

d.h. im Umkehrschluss: die in Deutschland wohnenden müssen die Gewerbesteuer allein tragen? Nur nochmal der Vollständigkeithalber..., d.h. sie zahlen statt 6000 dann 6750 und können die dann gem. Umrechenfaktor bei ihrer ESt abziehen?!

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@guterwolf

Wieso die die in Deutschland wohnen müssen die Gewerbesteuer tragen?

Worüber sprechen wir? Über eine GbR, oder welche Art konstrukt.

Beispiel zur Klarstelleung: GbR mit 4 Leuten. § wohnen in D, wo auch die GbR sitzt und 1 in CH

Gewinn vor steuern 84.500,- Euro.

Gewerbesteuer:

84.500,-

  • 24.500,- Freibetrag

60.000,- = Gewerbeertrag

Davon 5 % = 3.000,- Gewerbesteuermessbetrag

angemommener Hebesatz 400 %

Gewerbesteuer 12.000,- Euro

die 12.000,- zahlt die GbR. also vom Firmenkonto, denn es betrifft ja den Gewinn, das Ergebnis der GbR

für die Einkommensteuer bekommt jeder 1/4 zugewiesen steuergewinn der GbR

84.500,- (keine Sonderbetriebsausgaben) jeder 21.125,- persönlich zu versteuern.

Da der Schweizer keine Gewerbesteuer kürzen kann, kann jeder der "Deutschen" 3.000,- Gewebesteuermessbetrag * 3,8 = 11.400,- / 3 = 3.800,- von seiner Einkommensteuer kürzen, soweit die auf gewerblichen Einkünften beruht.


Noch eine kleine Gegenfrage, wofür bezahlt ihr Euren Steuerberater? Wer hat den Vertrag entworfen usw.?

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@wfwbinder

Danke, hab soweit verstanden. Wir sind noch in der Vorbereitungsphase, haben zwar schon Gespräche mit StB gehabt, aber jetzt ist der Schweizer dazu gekommen. Ist ein bisschen komplizierter, weil nicht jeder den gleichen Gewinn bekommt, aber das kann man ja prozentual berechnen, also Anteil an der Gewerbesteuer meine ich.

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@guterwolf

Laßt Euch mal ausführlich beraten. auch darüber, ob bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen die GbR überhaupt optimal ist.

Denkt dran was Euch alles zusteht: Gründercoaching, ggf. wenn schon tätig, BAFA Zuschüsse usw.

Alsogenau überlegen.

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@wfwbinder

danke dir, ja - das haben wir vor. Die unterschiedlichen Beteiligungsverhältnisse resultieren daraus, weil die Gesellschafter eine Tätigkeitsvergütung für ihren erwirtschafteten Gewinn erhalten und der nicht bei allen gleich ist.

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@guterwolf

Aber immer dran denken, die Gewerbesteuer ist (wenn auch nicht abzugsfähig) Betriebsausgabe.

Wenn ihr versucht das auf die einzelnen Gesellschafter zu legen ist es unpraktisch.

Und wenn ihr versucht in der GbR die Gewinne einzeln zu berechnen macht ihr einen riesen Aufwand, dann wäre es eventuell besser nur eine Art Bürogemeinschaft oder ähnliches zu gründen.

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@wfwbinder

geht aber nicht anders, weil jeder einen anderen Anteil erwirtschaftet und das, was er selbst erwirtschaftet bekommt er ausbezahlt.

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@guterwolf

bekommt er ausbezahlt.

Wir hatten dieses Thema doch schon nebenan ausführlich besprochen.

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Vermutlich nicht, denn die Schweiz hat ja nichts von der Gewerbesteuer.

Ich hab jetzt ein bisschen nach dem EStG-CH gegurgelt, bin aber nicht fündig geworden. Das liegt daran, dass das System in der Schweiz aners aufgebuat ist als unsers - wir kennen keine Kantonalsteuern.

Vom Gefühl her aber würde ich das ebenso sehen wie du, denn umgekehrt kann man in Deutschland ja auch nicht die ausländische Gewerbesteuer anrechnen.

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Nach § 35 EStG gibt es die Anrechnung des 3,8fachen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer, soweit dies auf gewerbliche Einkünfte entfällt.

Sie ist auf die Höhe der zu zahlen den deutschen Einkommensteuer begrenzt.

Wnn es sich um eine Gesellschaft handelt und nicht alle Gesellschafter der deutschen Einkommensteuer unterliegen, dann wird dessen Anteil des Gewebesteuermessbetrages auf die anderen übertragen.

Nanu, den Namen kenne ich doch..... und habe rasch mal gegurgelt.

Danach bist su so sehr Elizabeth Vargas wie ich Enno Becker bin.

Auch wenn deine Antwort richtig ist - sie passt aber auf eine ganz andere Frage.

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@EnnoBecker

Ich muss dich enttäuschen, ich kenne Elizabeth ziemlich gut, aber ich bin es nicht. Werde Sie Dir aber gelegentlich mal vorstellen.

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@EnnoBecker

Ich muss dich enttäuschen, ich kenne Elizabeth ziemlich gut, aber ich bin es nicht. Werde Sie Dir aber gelegentlich mal vorstellen.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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@wfwbinder

Ich hab auch das Gefühl, dass die Suchergebnisse nicht die Realtität widerspiegeln.

Aber das hätt eich auch begriffen, wenn du es nur einmal geschrieben hättest, hihi.

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